Sitzung: 11.10.2018 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 21
Vorlage: VO/084/2018
Nach Beratung
ergeht folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die
Aufstellung eines Planes zur 7. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ im
Verfahren nach § 13 BauGB. Der Änderungsbereich entspricht dem gesamten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Flothfeld II“ und ist in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 084/2018
dargestellt.
Die textlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes „Flothfeld II“ werden unter „1. Stellung der baulichen Anlagen“
in der Form ergänzt, dass ausnahmsweise Stellplätze und Carports für
Eckgrundstücke auch außerhalb der bebaubaren Fläche errichtet werden können. Um
eine Beeinträchtigung des Straßenraumes zu vermeiden wird festgesetzt, dass bei
Anordnung eines Carports im Vorgartenbereich ein Mindestabstand von 1 m zur
öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten und zu begrünen ist.
Weiterhin beschließt der Gemeinderat zur
Beteiligung der Öffentlichkeit und der zu beteiligenden Träger öffentlicher
Belange den Planentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Verwaltungsvorlage VO/084/2018 liegt vor.
Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung vom 13.09.2018, TOP 10
Herr Eikmeyer verlässt um 20.11 Uhr den Sitzungssaal und ist zur Abstimmung nicht anwesend.
Abstimmungsergebnis (ohne RM Eikmeyer):