Der Nachprüfungsantrag eines unterlegenen Bieters verzögert derzeit die Aufnahme eines strategischen Partners in die Münsterland Netzgesellschaft. Der eigentlich für Ende März vorgesehene Vertragsabschluss mit der Gelsenwasser AG und deren Tochtergesellschaft Gelsenwasser Energienetze GmbH musste daher zunächst aufgeschoben werden.

Die beabsichtigte Zuschlagserteilung an Gelsenwasser hat nun ein Mitbewerber gerügt und eine Überprüfung durch die hierfür zuständige Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster beantragt. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens ist eine Zuschlagserteilung – ungeachtet der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrages – gesetzlich untersagt. Mit einer Entscheidung der Vergabekammer ist in etwa zwei Monaten zu rechnen.

Nach einer ersten Prüfung der im Nachprüfungsantrag vorgebrachten Rügen, die vor allem Grundsatzfragen betreffen, geht die Münsterland Netzgesellschaft nicht von einer Beanstandung des Verfahrens oder der Vergabeentscheidung durch die Vergabekammer Münster aus, sondern dass der Zuschlag planmäßig, wenn auch verspätet, an Gelsenwasser erteilt werden kann.