Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Flothfeld II im Verfahren nach § 13 BauGB. Die Umgrenzung des Plangebietes ist der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage 032/208 zu entnehmen. Ziel der Planänderung ist die Erhöhung der Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,65, um eine städtebaulich gewünschte höhere bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen.

 

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll der Planentwurf mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden.

 


Die Verwaltungsvorlage 032/2018 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 15.03.2018 TOP 9


Abstimmungsergebnis: