Nach Beratung
ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die
Aufstellung eines Planes zur 6. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes
Flothfeld II im Verfahren nach § 13 BauGB. Die Umgrenzung des Plangebietes ist
der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage 032/208 zu entnehmen. Ziel der Planänderung
ist die Erhöhung der Geschossflächenzahl von 0,5 auf 0,65, um eine städtebaulich
gewünschte höhere bauliche Ausnutzbarkeit der Grundstücke zu ermöglichen.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit soll der
Planentwurf mit Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt
werden.
Die Verwaltungsvorlage 032/2018 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 15.03.2018 TOP 9
Abstimmungsergebnis: