Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der als Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage Nr. 027 /2018  beigefügten Gebührenkalkulation vom 20.02.2018, die als Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 027/2018 beigefügte Satzung über die Erhebung der Gebühren für  besondere Serviceleistungen  des Standesamtes.


Die Verwaltungsvorlage 027/2018 liegt vor.

 

Frau Böse erläutert, dass in der Vergangenheit bereits Gebühren erhoben wurden, jetzt aber mit der Gebührensatzung eine Rechtsgrundlage geschaffen werden solle.


Abstimmungsergebnis: