Sitzung: 28.04.2016 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 9, Enthaltungen: 0
Vorlage: 028/2016
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt nach Beratung die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet
Hohenholter Straße III“ als Satzung.
Die Änderung erfolgt
in der Form, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Art
der baulichen Nutzung Nr. 1.5 so geändert werden, dass im Gewerbegebiet
Hohenholter Str. III künftig auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale
und gesundheitliche Zwecke gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Bau NVO ausnahmsweise zulässig
sind. Die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 Bau NVO ausnahmsweise zulässigen
Vergnügungsstätten bleiben weiterhin unzulässig.
Die
Verwaltungsvorlage 028/2016 liegt vor.
Bau- und
Verkehrsausschuss vom 07.04.2016 TOP 11
Die SPD-
und FDP-Fraktion sehen keine Notwendigkeit den Bebauungsplan des
„Gewerbegebietes Hohenholter Straße III“ als Satzung zu ändern, da momentan nur
eine geringe Anzahl an Flüchtlingen zugewiesen wird.
Herr
Gromöller erläutert, dass es sich um einen Vorratsbeschluss handele, um bei
Bedarf die planerischen Voraussetzungen zu haben, um entsprechend schnell
reagieren zu können.
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen der Verwaltung zu und sprechen sich für
den vorgeschlagenen Beschluss aus.
Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 028/2016.
Abstimmungsergebnis: