Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 9, Enthaltungen: 0

Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Hohenholter Straße III“ als Satzung.

 

Die Änderung erfolgt in der Form, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes unter Art der baulichen Nutzung Nr. 1.5 so geändert werden, dass im Gewerbegebiet Hohenholter Str. III künftig auch Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke gem. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Bau NVO ausnahmsweise zulässig sind. Die gem. § 8 Abs. 3 Nr. 3 Bau NVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten bleiben weiterhin unzulässig. 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 028/2016 liegt vor.

Bau- und Verkehrsausschuss vom 07.04.2016 TOP 11

 

Die SPD- und FDP-Fraktion sehen keine Notwendigkeit den Bebauungsplan des „Gewerbegebietes Hohenholter Straße III“ als Satzung zu ändern, da momentan nur eine geringe Anzahl an Flüchtlingen zugewiesen wird.

 

Herr Gromöller erläutert, dass es sich um einen Vorratsbeschluss handele, um bei Bedarf die planerischen Voraussetzungen zu haben, um entsprechend schnell reagieren zu können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen der Verwaltung zu und sprechen sich für den vorgeschlagenen Beschluss aus.

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 028/2016.


Abstimmungsergebnis: