Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund des erkennbaren Strukturwandels in der Landwirtschaft ein Bedarf der Eigentümer besteht, für die vorhandenen und landwirtschaftlich nicht mehr benötigten Gebäude, sinnvolle Möglichkeiten eine Folgenutzung zu schaffen. Zu einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses soll ein Vertreter des Bauordnungsamtes des Kreises Coesfeld eingeladen werden, um über die durch das Baugesetzbuch für den Außenbereich geltenden baulichen Möglichkeiten und Grenzen zu referieren. Zu dieser Sitzung sollen auch die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur als vollwertige Ausschussmitglieder eingeladen werden. Dabei sollte auch die Möglichkeit einer sog. Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB mit einbezogen werden.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 039/2016 liegt vor.

 

Anm. der Schriftführerin:

Wie unter dem Tagesordnungspunkt 1 beschlossen, wurde dieser Tagesordnungspunkt nach dem Tagesordnungspunkt 10 „Antrag der CDU-Fraktion vom 29.02.2016 auf Anerkennung der Gemeinde Havixbeck als Erholungsort“ beraten.

Die Protokollierung erfolgt jedoch – wie in der Einladung zur Sitzung aufgeführt – unter dem Tagesordnungspunkt 9.

 

Herr Wardenga spricht sich dafür aus, dass ein Vertreter des Bauordnungsamtes des Kreises Coesfeld zu einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses eingeladen werden solle, wobei jedoch auch die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zum entsprechenden Vortrag ebenfalls eingeladen und zwingend anwesend seien sollten.

 

Herr Messing stimmt dieser Vorgehensweise nicht zu. Er sieht keine Notwendigkeit der politischen Beratung hinsichtlich dieses Themas.

 

Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingegen sehen in einem solchen Vortrag die Möglichkeit, weitergehende Informationen hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen zur anderweitigen Nutzung von Immobilien im Außenbereich zu erhalten.

 

Hierauf wird über folgenden abgeänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:

 

 


Abstimmungsergebnis: