Sitzung: 11.04.2016 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 039/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stellt
fest, dass aufgrund des erkennbaren Strukturwandels in der Landwirtschaft ein
Bedarf der Eigentümer besteht, für die vorhandenen und landwirtschaftlich nicht
mehr benötigten Gebäude, sinnvolle Möglichkeiten eine Folgenutzung zu schaffen.
Zu einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses soll ein
Vertreter des Bauordnungsamtes des Kreises Coesfeld eingeladen werden, um über
die durch das Baugesetzbuch für den Außenbereich geltenden baulichen
Möglichkeiten und Grenzen zu referieren. Zu dieser Sitzung sollen auch die
Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur
als vollwertige Ausschussmitglieder eingeladen werden. Dabei sollte auch die
Möglichkeit einer sog. Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB mit
einbezogen werden.
Die
Verwaltungsvorlage 039/2016 liegt vor.
Anm. der Schriftführerin:
Wie unter dem Tagesordnungspunkt 1
beschlossen, wurde dieser Tagesordnungspunkt nach dem Tagesordnungspunkt 10
„Antrag der CDU-Fraktion vom 29.02.2016 auf Anerkennung der Gemeinde Havixbeck
als Erholungsort“ beraten.
Die Protokollierung erfolgt jedoch –
wie in der Einladung zur Sitzung aufgeführt – unter dem Tagesordnungspunkt 9.
Herr
Wardenga spricht sich dafür aus, dass ein Vertreter des Bauordnungsamtes des
Kreises Coesfeld zu einer der nächsten Sitzungen des Bau- und
Verkehrsausschusses eingeladen werden solle, wobei jedoch auch die Mitglieder
des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur zum
entsprechenden Vortrag ebenfalls eingeladen und zwingend anwesend seien
sollten.
Herr
Messing stimmt dieser Vorgehensweise nicht zu. Er sieht keine Notwendigkeit der
politischen Beratung hinsichtlich dieses Themas.
Die
CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingegen sehen in einem
solchen Vortrag die Möglichkeit, weitergehende Informationen hinsichtlich der
rechtlichen Rahmenbedingungen zur anderweitigen Nutzung von Immobilien im
Außenbereich zu erhalten.
Hierauf
wird über folgenden abgeänderten Beschlussvorschlag abgestimmt:
Abstimmungsergebnis: