Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat  nimmt den Hinweis der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld vom 23.02.2016 zur Kenntnis und stellt fest, dass aufgrund des vorhandenen Hydranten Netzes die ausreichende Löschwasserversorgung sichergestellt ist und die Erfordernisse eines 2. baulichen Rettungsweges im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das konkret zu errichtende Gebäude berücksichtigt werden.

Der Gemeinderat beschließt des Weiteren, das ermittelte Biotopwertdefizit von 2.736 Punkten durch Erwerb von Ökopunkten auszugleichen und den Nachweis hierzu gegenüber der Unteren Landschaftsbehörde zu führen.

 

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Am Habichtsbach – 1. förmliche Änderung“ mit dazugehörender Begründung als Satzung (Anlage 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage 043/2016).

 

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 043/2016 liegt vor.

 

Herr Spüntrup befindet sich wieder im Sitzungssaal.

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht sich für den Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage 043/2016 aus, macht jedoch darauf aufmerksam, dass es sich hierbei um einen sensiblen Bereich handelt.

 

Auch Frau von Hövel gibt zu bedenken, dass es sich hierbei um einen Eingriff in einen sensiblen Bereich des Habichtsbaches handele. Sie bittet die Verwaltung um ein entsprechendes Gespräch mit dem Wasser- und Bodenverband bevor ein Beschluss über eine Änderung des Bebauungsplanes erfolge.

 

Seitens der Verwaltung wird aufgeführt, dass entsprechende Gespräche mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Coesfeld bereits geführt worden seien, ebenso sei die untere Landschaftsbehörde mit einbezogen worden. Es seien keine Bedenken durch diese Träger öffentlicher Belange geäußert worden und somit ein entsprechender Bau vertretbar.

Gleichwohl könne ergänzend zum Planverfahren geprüft werden, durch welche Maßnahmen der Zustand des Habichtsbaches in diesem Bereich verbessert werden kann (z. B. in Verbindung mit den Vorgaben der europ. Wasserrahmenrichtlinie).

 

Die SPD-Fraktion stimmt den Ausführungen der Verwaltung zu. Herr Messing schlägt vor, die Möglichkeit der Errichtung von Holzhäusern auf dieser Fläche in die Überlegungen einzubeziehen.

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 043/2016:

 


Abstimmungsergebnis: