Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss, die im Haushaltsentwurf 2016 ausgewiesenen Ergebnisse unter Berücksichtigung der Abweichungen gemäß Beratung in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 07.04.2016 anzuerkennen und zu beschließen.

 

 

 


Die Verwaltungsvorlage 041/2016 liegt vor.

 

Ausschussvorsitzender Albrecht berichtet, dass seitens der CDU-Fraktion der Verwaltung einige Fragen vorab zugestellt worden seien, welche nun der Reihe nach wie folgt beraten und beantwortet werden:

 

Herr Wilke geht auf Seite 234 des Haushaltsentwurfes 2016 (Teilergebnishaushalt Produkt 0405 Baumberger Sandsteinmuseum) zu Teilposition 13 ein. Er erläutert, dass der für die Gebäudeunterhaltung inklusive Außenanlagen und Brandschutz in den Erläuterungen angegebene Wert von 58.800 € fehlerhaft sei. Der konkrete Ansatz für diese Position betrage 3.000 €. In Summe beliefe sich der Wert für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf 47.150 €.

 

Dies wird von den Ausschussmitgliedern ohne formelle Abstimmung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

 

Hinsichtlich der Frage, warum 12.000 € für ein Hochregal und 45.000 € für die Beschaffung eines Treckers (Seite 306, Investitionen Produkt 0106 Bauhof) eingestellt worden seien, erläutert Herr Wientges, dass das Hochregal für die Unterbringung von Exponaten aus dem Sandsteinmuseum benötigt werde. Außerdem betont er die Notwendigkeit der Neubeschaffung eines Treckers und plädiert für den Erhalt dieser Ansätze im Haushaltsplan.

 

Herr Spüntrup schließt sich diesem Vorschlag nicht an und stellt den Antrag, die Ansätze von 12.000 € für die Anschaffung eines Hochregals und von 45.000 € für die Neubeschaffung eines Treckers mit einem Sperrvermerk zu versehen.

 

Dieser Antrag wird ohne formelle Abstimmung von den Ausschussmitgliedern mitgetragen.

 

Zu Teilposition 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erläutert Herr Wilke, dass sich der Ansatz für die Sanierung des Daches am Bauhof aus 50.000 € Gebäudeunterhaltung sowie aus 25.000 €, die sich aus der Auflösung einer bestehenden Instandhaltungsrückstellung ergeben, zusammensetzt. Herr Krotoszynski stellt den Antrag, diesen Ansatz mit einem Sperrvermerk zu versehen, da die Eigentumsverhältnisse noch zu klären sind.

 

Auch dieser Antrag wird ohne formelle Abstimmung von den Ausschussmitgliedern befürwortet.

 

 

Bzgl. der geplanten Investition von 90.000 € für die Hohenholter Straße III (Seite 358, Investitionen Produkt 1301 Öffentl. Grün, Wald & Forstwirtschaft) wird seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagen, diesen Ansatz auf 2017 zu verschieben. Sobald 80 % der Fläche bebaut worden sei, solle seitens der Verwaltung die Bepflanzung vorbereitet werden.

 

Dem stimmen die Ausschussmitglieder ohne formelle Abstimmung zu.

 

Bzgl. der Betriebsaufwendungen GIS zur Teilposition 13 auf Seite 328 (Teilergebnishaushalt Produkt 0902 Geoinformationen) einigen sich die Ausmussmitglieder darauf, den Ansatz von 10.000 € im Haushaltsentwurf 2016 zu belassen.

 

 

Auch der Ansatz von 100.000 € für die KNL-013 Kanalerneuerung (Seite 350, Investitionen Produkt 1106 Entwässerung- & Abwasserbeseitigung) wird im Haushaltsentwurf beibehalten.

 

Hinsichtlich des geplanten Ansatzes von 10.000 € für die Kosten für die Straßenbeleuchtungsausschreibung (Seite 352, Teilergebnishaushalt Produkt 1202 Verkehrsflächen &-anlagen) äußern die Ausschussmitglieder keine Einwände.

 

Herrn Messings Anfrage, wo genau im Haushaltsentwurf die Erträge aus den Anliegerbeiträgen der Münsterstraße aufgeführt sind, kann in der Sitzung nicht beantwortet werden.

Seitens der Verwaltung wird eine Beantwortung hierzu im Protokoll zugesichert:

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die Anliegerbeiträge sind im Haushaltsentwurf 2016 noch nicht enthalten. Sie werden in der Änderungsliste berücksichtig werden.

 

 

 

Auf die Anfrage von Herrn Overs, wo die Einnahmen aus den Landverpachtungen aufgeführt sind, gibt Herr Gromöller die Seiten 131 ff. an. Herr Overs bittet hierauf um eine Auflistung der Einnahmen der Gemeinde durch Landverpachtungen pro Hektar.

 

Nachtrag der Verwaltung:

Die Pachteinnahmen der Gemeinde für landwirtschaftliche Flächen betragen momentan für kleinere Flächen ab 245 € pro ha bis 490 € pro ha für größere zusammenhängende Flächen.

 

 

Hierauf erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 041/2016:

 

 

 

 

 

Nach der Abstimmung über den Beschlussvorschlag regt Herr Wilke an, entsprechende Ansätze für den Straßen- und Kanalbau für die Erweiterungsfläche am Habichtsbach I (Friedhofsfläche) einzustellen. Herr Wientges weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass die angenommenen Ansätze nicht auf einer fundierten Vorplanung basieren.

 

Herr Albrecht stellt folgende Vorgehensweise zur Abstimmung:

In 2016 sollen für die Grundlagenermittlung und die Vorplanung 40.000 € in den Haushalt eingestellt werden. In 2016 soll für 2017 eine Verpflichtungsermächtigung über 342.000 € für den Kanalbau eingestellt werden. Ebenfalls soll in 2016 für 2017 eine Verpflichtungsermächtigung für eine Baustraße in Höhe von 90.000 € eingestellt werden. Für den Endausbau sollen 100.000 € für 2018 eingestellt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

Hierauf macht Herr Wientges darauf aufmerksam, dass die Mittel für den Ausbau des Dachgeschosses der Musikschule noch nicht im Haushaltsplan 2016 berücksichtigt sind.

 

 

 

 

 

Hier müssen noch folgende Ansätze gebildet werden:

 

 

 

2016

2017

2018

gesamt

Gesamtkosten

  129.662,00 €

  89.060,00 €

  29.541,00 €

  248.263,00 €

Förderung Land 60 %

    77.797,20 €

  53.436,00 €

  17.724,60 €

  148.957,80 €

Jugendorchester, 30 %

    38.898,60 €

  26.718,00 €

    8.862,30 €

    74.478,90 €

Gemeinde, 10 %

    12.966,20 €

    8.906,00 €

    2.954,10 €

    24.826,30 €

 

 

Hierüber wird wie folgt abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen: Ja: 11.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: