Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

Der Gemeinderat stellt fest, dass aufgrund des erkennbaren Strukturwandels in der Landwirtschaft ein Bedarf der Eigentümer besteht, für die vorhandenen und landwirtschaftlich nicht mehr benötigten Gebäude, sinnvolle Möglichkeiten eine Folgenutzung zu schaffen. Zu einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses oder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur soll ein Vertreter des Bauordnungsamtes des Kreises Coesfeld eingeladen werden, um über die durch das Baugesetzbuch für den Außenbereich geltenden baulichen Möglichkeiten und Grenzen zu referieren. Dabei sollte auch die Möglichkeit einer sog. Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB mit einbezogen werden.

 

 


Die Verwaltungsvorlage 039/2016 liegt vor.

 

Um Detailfragen bzgl. der Fragen hinsichtlich der rechtlichen Folgenutzung von Gebäuden im Außenbereich klären zu können, weist Frau Böse daraufhin, in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses oder des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur einen Vertreter des Bauordnungsamtes des Kreises Coesfeld einzuladen.

 

Die SPD-Fraktion hingegen sieht keine Beratungsnotwendigkeit in dieser Angelegenheit.

 

Hierauf lässt Herr Albrecht über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage 039/2016 abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis: