Sitzung: 07.04.2016 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: 039/2016
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stellt
fest, dass aufgrund des erkennbaren Strukturwandels in der Landwirtschaft ein
Bedarf der Eigentümer besteht, für die vorhandenen und landwirtschaftlich nicht
mehr benötigten Gebäude, sinnvolle Möglichkeiten eine Folgenutzung zu schaffen.
Zu einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses oder des
Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur soll ein
Vertreter des Bauordnungsamtes des Kreises Coesfeld eingeladen werden, um über
die durch das Baugesetzbuch für den Außenbereich geltenden baulichen
Möglichkeiten und Grenzen zu referieren. Dabei sollte auch die Möglichkeit
einer sog. Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB mit einbezogen werden.
Die
Verwaltungsvorlage 039/2016 liegt vor.
Um
Detailfragen bzgl. der Fragen hinsichtlich der rechtlichen Folgenutzung von
Gebäuden im Außenbereich klären zu können, weist Frau Böse daraufhin, in einer
der nächsten Sitzungen des Bau- und Verkehrsausschusses oder des Ausschusses
für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur einen Vertreter des
Bauordnungsamtes des Kreises Coesfeld einzuladen.
Die
SPD-Fraktion hingegen sieht keine Beratungsnotwendigkeit in dieser
Angelegenheit.
Hierauf
lässt Herr Albrecht über den Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage
039/2016 abstimmen:
Abstimmungsergebnis: