Folgende Anfragen werden gestellt:

 

Ausschussmitglied Spüntrup

 

Ich habe in den letzten Tagen verschiedentlich feststellen müssen, dass im Rahmen des Winterdienstes 2 Fahrzeuge hintereinander herfahren und zwar das erste mit dem Schneeschild und danach ein Streufahrzeug. Ist diese Art der Winterwartung wirtschaftlich?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Beantwortung erfolgt in der nächsten Ausschusssitzung.

 

Weitere Anfrage von Ausschussmitglied Spüntrup

 

Mir ist mitgeteilt worden, dass an der Kläranlage in Havixbeck ein altes Regenbecken umgestaltet werden soll. Was soll verändert werden und warum?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Es ist vorgesehen, den in dieser Funktion nicht mehr benötigten Schönungsteich auf dem Klärwerk in ein Regenrückhaltebecken umzuwandeln, damit bei Starkregenereignissen, die aus der Mischwasserkanalisation abgeschlagenen Wassermengen gedrosselt in den Hemkerbach eingeleitet werden können. Darüber hinaus soll der Hemkerbach, der derzeit durch den Schönungsteich fließt, durch einen Damm von dem zukünftigen Regenrückhaltebecken getrennt werden. Dies ist aus ökoligischer Sicht vorteilthaft, weil das natürliche Gewässer von einem Bestandteil der kommunalen Entwässerung getrennt wird und dieser Bach dann darüber hinaus mäandrieren kann. Die geplanten Maßnahmen werden durch den Lippeverband beauftragt und durchgeführt, wobei eine Fördersumme in Höhe von 80 % zur ökologischen Verbesserung von Gewässern beantragt und deren Bewilligung erwartet wird.

 

Ausschussmitglied Tünsmann

 

Das Regenrückhaltebecken am Graben A ist fast fertiggestellt. Ist vorgesehen, dass um das Becken zur Nutzung von Fußgängern ein Spazierweg angelegt wird?

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Beantwortung erfolgt in der nächsten Ausschusssitzung.

 

 

 

 

Vor Beginn des nichtöffentlichen Teils der Sitzung nimmt die Ausschussvorsitzende Ludewig die Vereidigung des sachkundigen Bürgers Wolfgang Ostermann vor. Sie spricht die Verpflichtungsformel wie folgt vor:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze des Landes beachten und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.“

 

Herr Ostermann spricht sie nach. Die Ausschussvorsitzende nimmt die Verpflichtung durch Handschlag vor.