Betreff
Beratung über das Konzept zur zukünftigen Nutzung gemeindlicher Spielplätze.
Vorlage
080/2010
Aktenzeichen
III/IV
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Am 26.02.2009 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck die Einrichtung eines Arbeitskreises „Spielplatzsituation in Havixbeck“ beschlossen. In dieser Gruppe waren jeweils Vertreter der im Rat vertretenen Fraktionen sowie Mitglieder des Gemeindeelternrates, der Jugendzentren, des Seniorenbeirates, der Schulsprecher der Anne-Frank-Gesamtschule sowie verschiedene einzelne Privatpersonen beteiligt.

 

Neben dem Thema, wie der Bürgerpark in einen Generationenpark Baumberge umgestaltet werden kann, wurde auch die aktuelle Spielplatzsituation in Havixbeck beleuchtet. Dabei wurde nach einer Bestandserfassung überprüft, inwiefern die in Havixbeck vorhandenen 27 ausgewiesenen Spielplätze tatsächlich hinsichtlich ihrer Lage, ihrer Größe und ihrer Ausstattung noch bedarfsgerecht sind.

 

Am 25.02.2010 hat der Rat der Gemeinde Havixbeck das Nichtfortführen der Arbeitskreise beschlossen, so dass keine weiteren Arbeitskreissitzungen mehr stattgefunden haben. In der Verwaltung wurde seitens des Fachbereiches für Kinder, Jugend und Sport und des Fachbereiches für Bauen das Gesamtkonzept weiterentwickelt.

 

Die sorgfältig durchgeführte Bestandsanalyse der vorhandenen Plätze hat ergeben, dass sich die Spielplätze hinsichtlich ihrer Größe, ihres Ausstattungsstandards sowie ihrer Nutzungsfrequenz zum Teil sehr stark unterscheiden. So wird z. B. der vor einigen Jahren sanierte Spielplatz Antoniusweg auch aufgrund der angrenzenden neueren Bebauung sehr gut frequentiert, während in den älteren Wohngebieten wie z. B. dem Wohngebiet Flothfeld oder Südost die Flächen zum Teil nur noch mit vereinzelten Geräten bestückt sind und die Nutzerfrequenz entsprechend gering ist.

 

In der Anlage übersende ich Ihnen eine Aufstellung der vorhandenen Spielplätze aus der hervorgeht, wie groß die jeweilige Spielplatzfläche ist, in welcher Form die Fläche gestaltet ist und welche Ausstattungsgegenstände sich auf diesem Platz befinden. Ferner ist ein Übersichtsplan beigefügt.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass mit dem noch anzulegenden Spielplatz im Bereich Hohenholte Mönkebrede insgesamt Flächen in einer Größe von ca. 25.000 m² zur Verfügung stehen.

 

Nach den entsprechenden Hinweisen für die Planung von Spielplätzen im Rahmen gemeindlicher Bauleitplanung wird davon ausgegangen, dass ein Nettospielflächenbedarf von ca. 2,4 m²/Einwohner besteht. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, wie die Gemeinde nach Lage, Größe, Einwohnerdichte und Bauform strukturiert ist.

 

Diese Regelwerte können unterschritten werden, wenn ausreichende Spielmöglichkeiten anderweitig sichergestellt sind, beispielsweise durch Spielstraßen, geeignete Fußgängerbereiche, Doppelnutzung geeigneter und hierfür freigegebener Flächen, z. B. auf Schulhöfen.

 

Unter Berücksichtigung des Richtwertes würde für Havixbeck bei einer Einwohnerzahl von ca. 12.000 Einwohnern eine Gesamtbedarfsfläche von gut 28.000 m² entstehen. Dies entspricht in etwa dem vorhandenen Bestand. Berücksichtigt man allerdings, dass Havixbeck in einer ländlich geprägten Region liegt, die insbesondere durch eine Einfamilienhausbebauung geprägt ist, kann der tatsächliche Bedarf nach unten korrigiert werden. Darüber hinaus ist der Anteil der Kinder (0 – 10 Jahre) an der Gesamtbevölkerung vom Jahr 1980 bis heute von 19 % auf 10 %.geschrumpft. Es kann festgestellt werden, dass die vorhandenen Flächen für die Spielplätze von Kleinkindern überproportioniert sind. Dagegen ist eine deutliche Veränderung des Anteils älterer Mitbürger (60 und älter) an der Gesamtbevölkerung festzustellen (von 8 % in 1980 auf 24 % in 2010). Insofern spricht vieles dafür, die vorhandenen Kinderspielplätze bedarfsgerecht auch für die Nutzung durch andere Altersgruppen zu verändern.

 

Neben der bedarfsgerechten Umgestaltung der vorhandenen Flächen kann aber auch überlegt werden, nicht mehr benötigte Kinderspielplätze einer baulichen Nutzung zuzuführen und insofern diese Flächen an Bauwillige zu veräußern. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, vorhandene Spielflächen bedarfsgerecht zu verkleinern, d. h., die nicht mehr benötigten Flächen ebenfalls den angrenzenden Grundstückseigentümern zur eigenen Nutzung zu überlassen und lediglich die Restflächen zu gestalten und zu unterhalten.

 

Sowohl durch die Veräußerung als Bauland, als auch durch die Überlassung von Flächen an Private, kann die Gemeinde Havixbeck Erträge erzielen und den Aufwand, den sie insbesondere auch durch den Einsatz des Bauhofes für die Unterhaltung der Flächen hat, verringern. Diese Mittel können zum Zwecke der Gesamtdeckung dem Haushalt zufließen.

 

Auf der anderen Seite besteht aber dadurch dann auch die Möglichkeit, die vorhandenen und verbleibenden Flächen bedarfsgerecht umzuwandeln bzw. zu optimieren. Hierfür fehlten in der Vergangenheit vielfach die gemeindlichen Mittel.

 

Um die Spielplatzsituation in Havixbeck einer genaueren Überprüfung zu unterziehen und bedarfsgerechte Vorschläge zu erarbeiten, ist eine politische Unterstützung hilfreich. Insofern empfehle ich Ihnen, die Verwaltung zu beauftragen, die Spielplätze in ihrer Gesamtheit entsprechend zu untersuchen und zu bewerten und dem Gemeinderat daraufhin Vorschläge zu unterbreiten, wie zukünftig mit der jeweiligen Spielplatzfläche umgegangen werden soll. Da für die Umwandlung der Spielplätze z. B. in Bauland die Änderung von Bebauungsplänen erforderlich wird, sind die notwendigen Planungsschritte sorgfältig vorzubereiten. Auch hierfür und zur Ermittlung des erforderlichen Abwägungsmaterials ist detailliert zu untersuchen, wie sich der aktuelle Spielplatzbestand darstellt und aus welchen Gründen die Änderungen notwendig werden.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat unterstützt das Vorhaben der Verwaltung, für die im Gemeindegebiet vorhandenen öffentlichen Spielplätze Vorschläge zu unterbreiten hinsichtlich der zukünftigen Nutzung der Flächen. Hierbei ist zu überprüfen, inwiefern Flächen hinsichtlich ihrer Nutzung umgewandelt, ganz aufgegeben oder veräußert werden können.

 

Das Ergebnis der Überprüfungen ist dem Rat zur abschließenden Beschlussfassung vorzulegen, damit danach die Erörterung der zukünftigen Planungen mit den zu beteiligenden Gruppen innerhalb der Gemeinde stattfinden kann.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch den Überprüfungsauftrag an die Verwaltung entstehen zunächst, abgesehen von Personalkosten, keine weiteren Kosten. Wenn durch politischen Beschluss die Willensbildung abgeschlossen ist, wie zukünftig mit den Flächen verfahren werden soll, entstehen voraussichtlich Erträge beim Produkt 0107 (Grundstücksmanagement) und ggf. Aufwendungen für das Produkt 0603 (Kinderspiel- und Bolzplätze).

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller

 

 

 

Anlage