2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Gem. § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.

 

Gem. § 12 Abs. 1 RettG stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf. In diesen Plänen sind insbesondere die Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen. Ein Entwurf des Bedarfsplanes ist mit den Hilfsorganisationen, den sonstigen Anbietern von rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaft u. a. zur Stellungnahme zuzuleiten.

 

Obgleich Städte und Gemeinden keine Beteiligungspflichtigen nach § 12 Abs. 3 RettG sind, gibt der Kreis Coesfeld Gelegenheit zur Stellungnahme. Da bisher die Stellungnahmen zur Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch entsprechende Beschlussfassung des Rates erfolgt sind, sollte auch zum vorliegenden Fortschreibungsentwurf ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst werden.

 

In der Vergangenheit ist vielfach diskutiert worden, wie die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen für das Gebiet der Gemeinde Havixbeck verbessert werden konnten. Der Kreis Coesfeld als bevölkerungsarme Region ohne besondere Gefährdungspotentiale sieht vor, dass die notärztlichen Einsätze innerhalb einer Frist von 12 Min. als einzuhaltende Hilfsfrist festgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Sicherheitsniveau angestrebt werden, indem die vorgenannte Hilfsfrist im Kreis Coesfeld in 95 % der Fälle eingehalten wird bzw. in höchstens 5 % der Fälle überschritten wird. Die Grenze von 90 % ist einzuhalten.

 

Die vorgelegten Daten, bezogen auf das Gebiet der Gemeinde Havixbeck, lassen erkennen, dass durch die Inbetriebnahme der Rettungswache Havixbeck der Anteil an Einsätzen, in denen die Höchstfrist nicht eingehalten worden ist, im Jahr 2009 lediglich bei 6,8 % lag. Das bedeutet, dass die Grenze von 90 % deutlich nicht unterschritten wurde.

 

Die Begründungen für längere Hilfsfristen als 12 Min. haben ergeben, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle der zuständigen RTW bereits im Notfalleinsatz war, ein Folgeeinsatz unmittelbar anstand bzw. die Statusmeldung, d.h. der Notruf nicht auswertbar war. Die Zusammenstellung lässt erkennen, dass der Versorgungsgrad in Havixbeck durchaus zufriedenstellend ist mit den vorhandenen Rettungsmitteln innerhalb der Rettungswache Havixbeck.

 

Die Rettungswache Havixbeck verfügt über einen 24 Std. lang besetzten Rettungstransportwagen und eine Personalausstattung von 4 Rettungsassistenten und 4 Praktikantinnen.

 

Die notärztliche Versorgung des Gebietes der Gemeinde Havixbeck erfolgt tagsüber über das Gerburgis-Hospital in Nottuln. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Notarzt über das Universitätsklinikum Münster bzw. über die Notfallaufnahme der Krankenhäuser St. Vincenz-Hospital Coesfeld, St. Marien-Hospital Lüdinghausen und Franz-Hospital in Dülmen zu alarmieren.

 

Obwohl bei Notfalleinsätzen jede Minute zählt und durch zusätzliche Hilfsmittel der Versorgungsgrad noch verbessert werden könnte, ist bei der entsprechenden Bedarfsplanung jedoch zu berücksichtigen, dass mit den zuständigen Krankenkassen lediglich ein Versorgungsgrad verhandelbar ist, der wirtschaftlich vertretbar ist. Insofern ist die Versorgung der Havixbecker Bevölkerung auf der Grundlage der vorhandenen Rettungsmittel als durchaus zufriedenstellend zu bezeichnen, zumal im Bereich von ehrenamtlichem Engagement die Ersthelfergruppe, die aus Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Havixbeck und Mitgliedern des Malteser Hilfsdienstes (Ortsgruppe Havixbeck) besteht, ergänzend insbesondere die Zeiten bis zum Eintreffen des ersten Hilfsmittels überbrückt.

 

Im Rettungsbedarfsplan des Kreises Coesfeld ist für den Bereich der Gemeinde Havixbeck zukünftig keine Änderung des bisherigen Standards vorgesehen. Insofern empfehle ich Ihnen, zu dem vorliegenden Entwurf weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

 

Wegen des Umfanges der Planunterlagen ist für die Fraktionsvorsitzenden jeweils eine Textfassung des Planes mit Anlagen beigefügt. Im Übrigen werden die Unterlagen in das Ratsinformationssystem eingestellt.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zur 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Coesfeld weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen. Der Gemeinderat begrüßt ausdrücklich die Verbesserung des Versorgungsgrades der Havixbecker Bevölkerung durch die Schaffung und den Betrieb der Rettungswache Havixbeck.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

 

Keine.

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller