Betreff
Beratung über die Unterstützung der Gemeinde Havixbeck zur Schaffung einer überörtlichen Reitwegeroute.
Vorlage
073/2010
Aktenzeichen
IV 742-13/4
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Mit Förderung aus EU-Mitteln soll das EU-Ziel2-Projekt „Pferderegion Münsterland“ als gemeinsames Projekt des Münsterland e.V., der Kreise Coesfeld, Borken, Steinfurt, Warendorf und Recklinghausen sowie der Stadt Münster umgesetzt werden.

 

Ziel des Projektes ist der Aufbau und die Vermarktung einer münsterlandweiten Reitroute und ihre Vernetzung mit weiteren touristischen Angeboten.

 

Der Kreis Coesfeld stellt in diesem Zusammenhang Teil eines münsterlandweiten Systems dar und ist daher auch in einer besonderen Verantwortung für das Gelingen des Projektes. Aus diesem Grunde wird mit entsprechender EU-Förderung durch den Kreis Coesfeld die Ersteinrichtung der Route mit den erforderlichen Herrichtungs- und Infrastrukturmaßnahmen (Gehölzschnitt, Mahd, Beschilderung, Rastplätze usw.) getragen. Es ist jedoch für den Gesamtbereich der Münsterland-Reitroute vorgesehen, dass die Städte und Gemeinden die dauerhafte Unterhaltung der Route sowie den Abschluss von Gestattungsverträgen mit den Eigentümern benötigter privater Flächen übernehmen.

 

Die geplante Route verläuft im Gebiet der Gemeinde Havixbeck voraussichtlich über die in der Anlage 3 dargestellte markierte Strecke. Hierbei ist jedoch anzumerken, dass die Gespräche mit beteiligten Privatgrundstückseigentümern zurzeit noch laufen und nicht abgeschlossen sind, so dass die endgültige Routenführung im Moment noch nicht vollständig feststeht.

 

Die Route ist im Gebiet der Gemeinde Havixbeck ca. 8 km lang und wird über Straßen und Wegebanketten bzw. Ackerraine geführt. Sofern erforderlich, soll mit den privaten Grundstückseigentümern Gestattungsvereinbarungen entsprechend der Anlage 2 dieser Verwaltungsvorlage abgeschlossen werden.

 

Die Gemeinde Havixbeck soll darüber hinaus zukünftig für die Unterhaltung der Route verantwortlich sein. Hierbei ist davon auszugehen, dass pro Jahr maximal ein Betrag von rd. 4.000 € mit fallender Tendenz aufzuwenden ist (ca. 0,50 €/m²/Jahr).

 

Um diese freiwillige Verpflichtung der Gemeinde Havixbeck übernehmen zu können, bedarf es einer entsprechenden politischen Willensbildung und einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat.

 

Ich bin der Auffassung, dass eine Führung der Münsterlandroute über das Gebiet der Gemeinde Havixbeck zu einer Verbesserung des schon vielfältigen touristischen Angebotes und darüber hinaus zu Wertschöpfungen in der Gemeinde Havixbeck beitragen kann.

 

Die Routenführung wird so gewählt, dass Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst auf ein Minimum begrenzt werden.

 

Ich schlage Ihnen daher vor, die Verwaltung zu ermächtigen, unter Verwendung der entsprechenden Gestattungsverträge Vereinbarungen mit Privateigentümern im erforderlichen Maße zu treffen und darüber hinaus eine Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld hinsichtlich der dauerhaften Unterhaltungsverpflichtung abzuschließen. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine lückenlose Routenführung der Münsterland-Reitroute gewährleistet ist und Havixbeck bei diesen positiven Entwicklungen für die Region Anteil haben kann, nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund, dass im Gemeindegebiet bereits eine Vielzahl von Pferdebetrieben vorhanden ist.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat begrüßt die Bestrebungen des Kreises Coesfeld, den Reittourismus zu einem weiteren touristischen Standbein im Münsterland zu entwickeln und unterstützt in dieser Hinsicht das EU-Ziel2-Projekt „Pferderegion Münsterland“, das als gemeinsames Projekt der Münsterland e.V., der Kreise Coesfeld, Borken, Steinfurt, Warendorf, Recklinghausen sowie der Stadt Münster getragen wird.

 

Zur langfristigen Sicherung des auf dem Gebiet der Gemeinde Havixbeck befindlichen Routenteils erklärt der Gemeinderat seine Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kreis Coesfeld hinsichtlich der Verpflichtung, die Münsterland-Reitroute dauerhaft zu unterhalten. Im Übrigen begrüßt er den Abschluss von Gestattungsverträgen entsprechend der Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage 073/2010, in dem erforderlichen Umfang bei der Inanspruchnahme von privaten Grundstücken.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Im Haushaltsplan des Jahres 2011 ist im Produkt 1506 (allgemeine Tourismusförderung) zunächst jährlich ein Betrag in Höhe von 4.000 € zu veranschlagen. Die tatsächliche Höhe ist in zukünftigen Jahren nach dem dann konkret bekannten Aufwand entsprechend zu korrigieren.

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller

 

 

 

Anlagen