Betreff
Beratung über den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes "Stapeler/Gennericher Straße" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
072/2010
Aktenzeichen
IV 622-21/16
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Bauherren haben mit Schreiben vom 19.08.2010 (Anlage 3) gebeten, die bebaubare Fläche auf dem Flurstück 106 der Flur 9 in südöstlicher Richtung so zu erweitern, dass die Möglichkeit besteht, ein neues Zweifamilienhaus - entsprechend der Nachbarbebauung - mit einem Abstand von ca. 14 m zur Gennericher Straße hin zu errichten. Das vorhandene zweigeschossige Gebäude soll abgerissen werden. Durch die Erweiterung der Baugrenze kann städtebaulich eine durchgehende Bebauung an der Straßenfront zur Gennericher Straße erreicht werden. Der neue Baukörper soll traufenständig zur Gennericher Straße errichtet werden. Der in der Anlage 2 beigefügte Änderungsplan berücksichtigt in städtebaulich vertretbarer Weise den Bauwunsch der Antragsteller.

 

Da durch die begehrte Planänderung eine bessere Ausnutzbarkeit des großen Grundstücks sowie die Schaffung von familiengerechtem Wohnraum ermöglicht wird, sollte der begehrten Planänderung entsprochen werden, zumal die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch städtebauliche Gründe der Änderung nicht entgegenstehen.

 

Die Eigentümer der unmittelbar angrenzenden Flurstücke haben ausweislich einer hier vorliegenden Einverständniserklärung der Änderung zugestimmt.

 

Träger öffentlicher Belange sind von der begehrten Änderung nicht berührt.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB.

Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 072/2010 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat das bestehende Baufeld um ca. 11 m in südöstlicher Richtung (zur Gennericher Straße hin) zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 072/2010 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist. Weiterhin wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße “ als Satzung beschlossen

 

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Stapeler/Gennericher Straße“ erfolgt gem. § 13 BauGB.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

keine.

 

 

 

 

Klaus Gromöller