Betreff
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Münster zur Wahrnehmung der Aufgaben einer gemeinsamen Statistikstelle zur Auswertung der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2011
Vorlage
151/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Die im Jahr 2011 durchgeführte Erhebung von Gebäudedaten im Rahmen des Zensus 2011 hat zu Daten geführt, die von den Gemeinden nur dann im Rahmen einer Feingliederung weiter ausgewertet werden können, wenn sie über eine sog. „abgeschottete Statistikstelle“ verfügen. Aus diesem Grunde ist auf stadtregionaler Ebene geprüft worden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Münster erfolgen kann, weil nur die Stadt Münster über eine abgeschottete Statistikstelle i. S. d. § 22 Abs. 2 ZensG 2011 verfügt.

 

Die Kommunen Münster, Greven, Drensteinfurt,  Ascheberg und Havixbeck haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einer entsprechenden interkommunalen Zusammenarbeit geäußert. Die entsprechende Projektführung wurde der Gemeinde Ascheberg übertragen.

 

Durch die Inanspruchnahme der abgeschotteten Statistikstellestelle der Stadt Münster können der Gemeinde Havixbeck im Rahmen einzuhaltender datenschutzrechtlicher Bestimmungen kleinstgliedrige Daten (z.B. auf der Grundlage einzelner Baugebiete) unter Berücksichtigung der folgenden Indikatoren zur Verfügung gestellt werden:

-       Anzahl der Wohnungen

-       Wohnungsgröße

-       Gebäudetyp

-       Gebäudealter

-       Art der Wohnungsnutzung

-       Heizungsart

-       ...

 

Die vorgenannten Datensätze können insbesondere im Hinblick auf die Thematik des demografischen Wandels als wichtige Informationsquelle für strategische und strukturpolitische Entscheidungen dienen.

 

Die für die Analyse erforderlichen Zensus-Daten werden bei dem Landesbetrieb IT-NRW gespeichert. Sie müssen jedoch im Lauf des Jahres 2015 gem. § 19 ZensG 2011 gelöscht werden. Dieser Löschvorgang soll lt. Angaben des Landesbetriebes schon im Frühjahr 2015  (Februar/März) beginnen, so dass IT.NRW eine Bereitstellung der Daten über den vorgenannten Monat hinaus nicht verbindlich zusichern kann.

 

Die Kooperation wurde zwischenzeitlich in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung konkretisiert (siehe Anlage).

 

Da der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung noch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf und die nächste Sitzungsfolge eine rechtzeitige Beschlussfassung des Rates nicht mehr ermöglicht, schlage ich Ihnen vor, zur Sicherung dieser zusätzlichen Informationen zum Gebäudebestand in Havixbeck, die vorliegenden öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen zu lassen.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Verwaltung zu beauftragen, die als Anlage zur Vorlage 151/2014 beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Münster abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                   x        ja        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die entstehenden Kosten in Höhe von 2.995,90 € stehen beim Produkt 0204 – Bürgerservice zur Verfügung.

 

 

 

 

Klaus Gromöller