Begründung
Die im Jahr 2011 durchgeführte Erhebung von Gebäudedaten im Rahmen des Zensus 2011 hat zu Daten geführt, die von den Gemeinden nur dann im Rahmen einer Feingliederung weiter ausgewertet werden können, wenn sie über eine sog. „abgeschottete Statistikstelle“ verfügen. Aus diesem Grunde ist auf stadtregionaler Ebene geprüft worden, ob und unter welchen Voraussetzungen eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Münster erfolgen kann, weil nur die Stadt Münster über eine abgeschottete Statistikstelle i. S. d. § 22 Abs. 2 ZensG 2011 verfügt.
Die Kommunen
Münster, Greven, Drensteinfurt,
Ascheberg und Havixbeck haben zwischenzeitlich ihr Interesse an einer
entsprechenden interkommunalen Zusammenarbeit geäußert. Die entsprechende
Projektführung wurde der Gemeinde Ascheberg übertragen.
Durch die
Inanspruchnahme der abgeschotteten Statistikstellestelle der Stadt Münster
können der Gemeinde Havixbeck im Rahmen einzuhaltender datenschutzrechtlicher
Bestimmungen kleinstgliedrige Daten (z.B. auf der Grundlage einzelner
Baugebiete) unter Berücksichtigung der folgenden Indikatoren zur Verfügung
gestellt werden:
- Anzahl der Wohnungen
- Wohnungsgröße
- Gebäudetyp
- Gebäudealter
- Art der Wohnungsnutzung
- Heizungsart
- ...
Die vorgenannten
Datensätze können insbesondere im Hinblick auf die Thematik des demografischen
Wandels als wichtige Informationsquelle für strategische und strukturpolitische
Entscheidungen dienen.
Die für die Analyse
erforderlichen Zensus-Daten werden bei dem Landesbetrieb IT-NRW gespeichert.
Sie müssen jedoch im Lauf des Jahres 2015 gem. § 19 ZensG 2011 gelöscht werden.
Dieser Löschvorgang soll lt. Angaben des Landesbetriebes schon im Frühjahr
2015 (Februar/März) beginnen, so dass
IT.NRW eine Bereitstellung der Daten über den vorgenannten Monat hinaus nicht
verbindlich zusichern kann.
Die Kooperation
wurde zwischenzeitlich in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
konkretisiert (siehe Anlage).
Da der Abschluss der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung noch der Genehmigung der Aufsichtsbehörde
bedarf und die nächste Sitzungsfolge eine rechtzeitige Beschlussfassung des
Rates nicht mehr ermöglicht, schlage ich Ihnen vor, zur Sicherung dieser
zusätzlichen Informationen zum Gebäudebestand in Havixbeck, die vorliegenden
öffentlich-rechtliche Vereinbarung abschließen zu lassen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Verwaltung zu
beauftragen, die als Anlage zur Vorlage 151/2014 beigefügte öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit der Stadt Münster abzuschließen.
Finanzielle
Auswirkungen: x ja
nein
Finanzielle Auswirkungen
Die entstehenden Kosten in Höhe von 2.995,90 € stehen beim Produkt 0204 – Bürgerservice zur Verfügung.
Klaus Gromöller