Begründung
Der
Rat der Gemeinde Havixbeck hat dem mit den Umlandgemeinden abgestimmten Bericht
zur Schulentwicklungsplanung 2013-2018 in Havixbeck am 25.09.2014 abschließend
zugestimmt.
Siehe Verwaltungsvorlage:
- Nr. 138/2013, Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und
Sport: 26.11.2013, Rat:12.12.2013
- Nr. 91/2014, Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und
Sport:09.09.2014,
Rat: 25.09.2014
Mit diesem Bericht hat sich unter anderem die
Erforderlichkeit der Anpassung der Zügigkeit der Gesamtschule für die Bereiche
der Sekundarstufen I und II herausgestellt. (Der vollständige Bericht vom
25.09.2014 ist als Anlage zu dieser Vorlage in dem Ratsinformationssystem
eingestellt)
Um jedoch die notwendige schulrechtliche Genehmigung
der Bezirksregierung für diese Änderung zu erhalten, bedarf es formell einer
detaillierten Beschlussfassung (s. anliegendes Schreiben der Bezirksregierung
vom 12.12.2014). Da die endgültige Entscheidung zur Zügigkeit die maßgebliche
Rahmenbedingung für das vom 2. Februar bis 6. Februar 2015 durchzuführende
Anmeldeverfahren an der AFG ist, erhalten Sie diese Vorlage so kurzfristig und
mit der Bitte um Beratung in der Sitzung des Rates am 18.12.2014. Der zu
beschließende Sachverhalt ist dem Grunde nach bereits im Schulausschuss
behandelt worden und somit wäre eine zeitnahe Entscheidung durch Ratsbeschluss
möglich, denn die erste Ratssitzung im Jahr 2015 findet erst nach dem
Anmeldeverfahren der AFG statt, was zu spät wäre. Zur detaillierten Begründung
der Sachentscheidung kann folgendes ausgeführt werden:
Ab dem Schuljahr 2015/16 sollen die Sekundarstufen I
und II vierzügig geführt werden. Durch die rückläufigen SchülerInnenzahlen und
auf Grund der Entwicklung der Schulen im Umland (s. Seite 17 ff, Bericht zur
Schulentwicklungsplanung) nehmen die Anmeldungen für den Bereich der
Sekundarstufe I ab. Mit der Planung einer weiteren zweiten städtischen
Gesamtschule im Stadtgebiet Münster wird es zukünftig drei Gesamtschulen in der
näheren Umgebung zur Gemeinde Havixbeck geben, die zu einer Verringerung der
Anmeldungen an der Anne-Frank-Gesamtschule führen werden. Im Hinblick auf diese
Entwicklung im Umland und der allgemeinen demografischen Entwicklung bei den
SchülerInnenzahlen soll die Sekundarstufe I in Zukunft vierzügig und nicht mehr
fünfzügig geführt werden.
Die erfreuliche Entwicklung der stetig wachsenden
Anmeldungen für die Oberstufe der Gesamtschule führt von einer bisherigen
Dreizügigkeit in das Erfordernis der zukünftig vierzügig geführten Oberstufe.
Die Zahlen der für die Oberstufe auf der Anne-Frank-Gesamtschule verbleibenden
SchülerInnen und die Zahlen der externen SchülerInnenanmeldungen für die
Oberstufe haben in den letzten Jahren zugenommen (s. Seite 15, Bericht zur
Schulentwicklungsplanung). So kehren Havixbecker SchülerInnen von Schulen des
Umlandes in die Gesamtschule des Wohnortes zurück und es melden sich zunehmend
SchülerInnen aus dem Umland an, die zuvor eine Haupt-oder Realschule oder eine
andere Schule besucht haben. Mit den benachbarten Sekundarschulen in
Münster-Roxel und Nottuln und der Gemeinschaftsschule in Billerbeck sind auch
zukünftig steigende Anmeldezahlen für die Oberstufe zu erwarten. Der stark
wachsende Raumbedarf in der Oberstufe wird durch die auf vier Züge verringerte
Sekundarstufe I teilweise ausgeglichen.
Auf
der Grundlage des durch den Rat am 25.9.2014 zur Kenntnis genommenen Berichts
zur Schulentwicklungsplanung beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck die
Vierzügigkeit der Sekundarstufe I und II.
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Änderung der bisherigen Fünfzügigkeit
der Sekundarstufe I der Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) in eine Vierzügigkeit ab
dem Schuljahr 2015/16. Ebenso beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck die
Änderung der bisherigen Dreizügigkeit der Sekundarstufe II in eine
Vierzügigkeit ab dem Schuljahr 2015/16.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Zurzeit sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Spätere Auswirkungen sind dann entsprechend zu beraten und im Rat zu beschließen.