Betreff
Vierzügigkeit der Sek I und Sek II der Anne-Frank-Gesamtschule
Vorlage
150/2014
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat dem mit den Umlandgemeinden abgestimmten Bericht zur Schulentwicklungsplanung 2013-2018 in Havixbeck am 25.09.2014 abschließend zugestimmt.

Siehe Verwaltungsvorlage:

-       Nr. 138/2013, Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport: 26.11.2013, Rat:12.12.2013

-       Nr. 91/2014, Ausschuss für Schule, Soziales, Jugend und Sport:09.09.2014,

Rat: 25.09.2014

 

Mit diesem Bericht hat sich unter anderem die Erforderlichkeit der Anpassung der Zügigkeit der Gesamtschule für die Bereiche der Sekundarstufen I und II herausgestellt. (Der vollständige Bericht vom 25.09.2014 ist als Anlage zu dieser Vorlage in dem Ratsinformationssystem eingestellt)

 

Um jedoch die notwendige schulrechtliche Genehmigung der Bezirksregierung für diese Änderung zu erhalten, bedarf es formell einer detaillierten Beschlussfassung (s. anliegendes Schreiben der Bezirksregierung vom 12.12.2014). Da die endgültige Entscheidung zur Zügigkeit die maßgebliche Rahmenbedingung für das vom 2. Februar bis 6. Februar 2015 durchzuführende Anmeldeverfahren an der AFG ist, erhalten Sie diese Vorlage so kurzfristig und mit der Bitte um Beratung in der Sitzung des Rates am 18.12.2014. Der zu beschließende Sachverhalt ist dem Grunde nach bereits im Schulausschuss behandelt worden und somit wäre eine zeitnahe Entscheidung durch Ratsbeschluss möglich, denn die erste Ratssitzung im Jahr 2015 findet erst nach dem Anmeldeverfahren der AFG statt, was zu spät wäre. Zur detaillierten Begründung der Sachentscheidung kann folgendes ausgeführt werden:

 

Ab dem Schuljahr 2015/16 sollen die Sekundarstufen I und II vierzügig geführt werden. Durch die rückläufigen SchülerInnenzahlen und auf Grund der Entwicklung der Schulen im Umland (s. Seite 17 ff, Bericht zur Schulentwicklungsplanung) nehmen die Anmeldungen für den Bereich der Sekundarstufe I ab. Mit der Planung einer weiteren zweiten städtischen Gesamtschule im Stadtgebiet Münster wird es zukünftig drei Gesamtschulen in der näheren Umgebung zur Gemeinde Havixbeck geben, die zu einer Verringerung der Anmeldungen an der Anne-Frank-Gesamtschule führen werden. Im Hinblick auf diese Entwicklung im Umland und der allgemeinen demografischen Entwicklung bei den SchülerInnenzahlen soll die Sekundarstufe I in Zukunft vierzügig und nicht mehr fünfzügig geführt werden.

 

Die erfreuliche Entwicklung der stetig wachsenden Anmeldungen für die Oberstufe der Gesamtschule führt von einer bisherigen Dreizügigkeit in das Erfordernis der zukünftig vierzügig geführten Oberstufe. Die Zahlen der für die Oberstufe auf der Anne-Frank-Gesamtschule verbleibenden SchülerInnen und die Zahlen der externen SchülerInnenanmeldungen für die Oberstufe haben in den letzten Jahren zugenommen (s. Seite 15, Bericht zur Schulentwicklungsplanung). So kehren Havixbecker SchülerInnen von Schulen des Umlandes in die Gesamtschule des Wohnortes zurück und es melden sich zunehmend SchülerInnen aus dem Umland an, die zuvor eine Haupt-oder Realschule oder eine andere Schule besucht haben. Mit den benachbarten Sekundarschulen in Münster-Roxel und Nottuln und der Gemeinschaftsschule in Billerbeck sind auch zukünftig steigende Anmeldezahlen für die Oberstufe zu erwarten. Der stark wachsende Raumbedarf in der Oberstufe wird durch die auf vier Züge verringerte Sekundarstufe I teilweise ausgeglichen.

 

Auf der Grundlage des durch den Rat am 25.9.2014 zur Kenntnis genommenen Berichts zur Schulentwicklungsplanung beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck die Vierzügigkeit der Sekundarstufe I und II.

 

 

 

Beschlussvorschlag 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck beschließt die Änderung der bisherigen Fünfzügigkeit der Sekundarstufe I der Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) in eine Vierzügigkeit ab dem Schuljahr 2015/16. Ebenso beschließt der Rat der Gemeinde Havixbeck die Änderung der bisherigen Dreizügigkeit der Sekundarstufe II in eine Vierzügigkeit ab dem Schuljahr 2015/16.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                           nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Zurzeit sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Spätere Auswirkungen sind dann entsprechend zu beraten und im Rat zu beschließen.