Betreff
Zustimmung zur erneuten LEADER-Bewerbung 2015 - 2023
Vorlage
149/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Städte Billerbeck und Coesfeld sowie die Gemeinden Havixbeck, Nottuln und Rosendahl hatten bereits in der ersten Jahreshälfte 2014 beschlossen, sich erneut als LEADER-Region „Baumberge zu bewerben (hierzu wurde ein entsprechender Ratsbeschluss am 07.04.2014 – TOP 10 gefasst).

 

Von November 2007 bis Juni 2015 sind über das LEADER-Programm bereits über 1,6 Mio. € an Fördermitteln in die Region geflossen. Die Konzentration lag dabei auf den Themenfeldern Land- und Forstwirtschaft in den Baumbergen, Naturtourismus in den Baumbergen sowie Lebensqualität in den Baumberge-Orten. Konkrete Projekte in Havixbeck waren z. B. die Einrichtung des Generationenparks Baumberge, die Schaffung der Behinderten-WC-Anlage im Rathaus und die Anlage der Wohnmobilstellplätze am Freibad.

 

Ende Oktober 2014 erfolgte durch das Land NRW der offizielle Wettbewerbsaufruf für die kommende LEADER-Förderperiode. Die für die neue LEADER-Bewerbung erforderliche Lokale Entwicklungsstrategie (LES) wird derzeit erstellt und bis zum 16.02.2015 im NRW-Umweltministerium eingereicht. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung stünden den fünf Gemeinden/Kommunen in der Region „Baumberge“ bis 2023 insgesamt 2,7 Millionen Euro an LEADER-Mitteln zur Verfügung. Damit sollen in der Region bürgernahe Projekte aus möglichen Handlungsfeldern wie z.B. Lebenswerte Wohnquartiere, Ortsentwicklung, Mobilität, Soziales, Stärkung Ehrenamt, Tourismus, Natur, Ökologie umgesetzt werden.

 

Im Gegensatz zur aktuellen Förderperiode ergeben sich für die neue LEADER-Phase u.a. folgende positive Veränderungen:

  • Erhöhung der Anzahl der LEADER Regionen auf ca. 24 (eventuell auch mehr) landesweit, um den LEADER Ansatz möglichst breit im ländlichen Raum zu etablieren.
  • Für LEADER Regionen der mittleren Größe erhöht sich das LEADER-Fördervolumen von bislang 1,6 Mio Euro auf künftig 2,7 Millionen Euro.
  • Bezuschussung der einzelnen Förderprojekte mit max. 65 % (bislang 55 %).
  • Private Co-Finanzierung möglich (bislang nur öffentliche Co-Finanzierung erlaubt).

 

Insbesondere die Einbringung von privaten Co-Finanzierungsmitteln wird dazu beitragen, weitere Finanzierungsquellen für LEADER-Projekte in der Region „Baumberge“ zu erschließen und die Haushalte der Kommunen zu entlasten.

 

Die Mitgliedskommunen einer LEADER-Region müssen jedoch nach Vorgabe des Landes NRW bereits zur Abgabe der Bewerbung/LES ein Mindestmaß an regionaler Co-Finanzierung sicherstellen (für Regionen von mittlerer Größe 300.000 Euro), um den Prozess bis 2023 incl. erforderliches Regionalmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluierung etc. zu gewährleisten. Da der Abgabetermin auf den 16.02.2015 festgesetzt wurde, reicht eine Beschlussfassung des Rates in der 1. Sitzungsfolge im neuen Jahr nicht aus. Aus diesem Grunde schlage ich Ihnen schon jetzt die entsprechende Beschlussfassung vor.

Sollten Sie eine vorherige Beratung in einem Fachausschuss wünschen, wäre dies in der Sitzung des Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur  am 09.02.2015 möglich. Zur Fristwahrung müsste diesem Ausschuss dann aber Beschlussvollmacht erteilt werden.

 

Die politischen Gremien der weiteren Baumberge-Kommunen werden bis zum Februar 2015 gleichlautende Beschlüsse treffen, um die Bewerbung in die Wege leiten zu können.

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die neue Lokale Entwicklungsstrategie (LES) der LEADER-Region Baumberge mitzutragen und alles daran zu setzen, die Finanzierung der Umsetzung sicher zu stellen. Dafür stellt die Gemeinde Havixbeck für die Jahre 2015 – 2023 insgesamt 60.000 € zur Verfügung (bezogen auf 8 Förderjahre ergibt sich ein jährlicher Betrag von 7.500 €).

Finanzielle Auswirkungen                                         x ja         nein

Finanzielle Auswirkungen 

 

Für die Haushaltsjahre 2015 – 2023 sind jährlich 7.500 € im Produkt 0901 (räumliche Planung und Entwicklung) zu veranschlagen

 

 

In Vertretung

 

 

 

 

Gottheil