Betreff
Einbringung des Haushalts 2015 der Gemeinde Havixbeck gem. § 80 GO NRW
Vorlage
148/2014
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Nach § 78 Abs. 1 GO NRW ist jede Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Aus ihr ist der Haushaltsplan zu entwickeln. In diesem Plan sind alle für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben voraussichtlichen Einzahlungen, die zu leistenden Auszahlungen sowie Aufwendungen und Erträge und Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen.

 

Gem. § 80 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 dem Gemeinderat in der Sitzung am 18.12.2014 vorgelegt. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2015 sind in den Anlagen der Haushaltssatzung enthalten. Im Übrigen werden durch den Bürgermeister sowie den Kämmerer in der Ratssitzung am 18.12.2014 weitere Erläuterungen gegeben.

Beschlussvorschlag

 

Der in der Sitzung von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Keine