Begründung
Nach § 78 Abs. 1
GO NRW ist jede Gemeinde verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine
Haushaltssatzung zu erlassen. Aus ihr ist der Haushaltsplan zu entwickeln. In
diesem Plan sind alle für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben
voraussichtlichen Einzahlungen, die zu leistenden Auszahlungen sowie
Aufwendungen und Erträge und Verpflichtungsermächtigungen auszuweisen.
Gem. § 80 Abs. 2 GO NRW wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 dem Gemeinderat in der Sitzung am 18.12.2014 vorgelegt. Erläuterungen zum Haushaltsplan 2015 sind in den Anlagen der Haushaltssatzung enthalten. Im Übrigen werden durch den Bürgermeister sowie den Kämmerer in der Ratssitzung am 18.12.2014 weitere Erläuterungen gegeben.
Beschlussvorschlag
Der in der Sitzung von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsentwurf für das Jahr 2015 wird zur weiteren Beratung an die Fraktionen und Fachausschüsse verwiesen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle
Auswirkungen
Keine