Begründung
s. Verwaltungsvorlage Nr. 122/2014 sowie Beschluss des Gemeinderates vom 13.11.2014 (TOP 12).
Im Zuge der politischen Beratungen wurde die Verwaltung beauftragt, die finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von Maßnahmen aufzuzeigen.
Unter Zugrundelegung von Anteilen der Investitionspauschale und der Berücksichtigung eines 60 %-igen Fördersatzes aus Mitteln der Städtebauförderung kann nach vorsichtigen Schätzungen und auf der Grundlage der aktuell in der Aufstellung befindlichen Haushaltsplanung von folgenden Gesamtbeträgen ausgegangen werden:
2015 100.000 €
2016 250.000 €
2017 250.000 €
2018 250.000 €
Unter Berücksichtigung der groben Kostenschätzungen in der Maßnahmentabelle zum ISHK ist festzustellen, dass keine der für den Ortskern von Havixbeck vorgeschlagenen Maßnahmen (s. Ziff. 5 ff.) im Jahr 2015 vollständig gegenfinanziert werden kann. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass für die Beantragung von Städtebauförderungsmitteln zumindest die zeitnah umzusetzenden Maßnahmen mit einer Planung und einer belastbaren Kostenschätzung zu hinterlegen sind.
Ich schlage deshalb vor, dass nach einer noch festzulegenden Priorität im kommenden Jahr die Planungen aufgenommen werden und die Umsetzung vorrangig im Zeitraum ab 2016 erfolgt.
Da die Antragsfrist für die Städtebauförderung in der nächsten Förderperiode bereits am 13.02.2015 endet, sind die Auswahl der Einzelmaßnahmen und die Festlegung der zeitlichen Abfolge noch in dieser Sitzungsfolge zu entscheiden. Seitens der Verwaltung können auf dieser Basis die weiteren Vorbereitungen zur Antragstellung getroffen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, im Rahmen des
jährlich finanziell zur Verfügung stehenden Budgets die Vorbereitungen zur
Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten städtebaulichen Handlungskonzept
(ISHK) fortzusetzen. Dabei ist im kommenden Jahr vorrangig im Rahmen einer
weiter zu qualifizierenden Planung die Umgestaltung der Plätze im Ortskern
vorzubereiten. Die Priorität der Einzelmaßnahmen wird nach Beratung im
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Fremdenverkehr und Kultur festgelegt.
Finanzielle
Auswirkungen: x
ja nein
Finanzielle Auswirkungen
Die Mittel sind im Finanzplan des jeweiligen Haushaltsplanes als investive Einnahmen und Ausgaben zu veranschlagen. Sie wirken sich nicht unmittelbar auf den Ergebnisplan aus. Die nach Umsetzung entstehenden Abschreibungen und Erträge aus Auflösung von Sonderposten gleichen sich aus. Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, durch neue Investitionen möglichst keine Verschlechterungen für die zukünftige Ergebnisrechnung zu erzielen.
In Vertretung
Böse