Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5.11.2014 auf Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Gemeindegebiet
Vorlage
143/2014
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 5.11.2014 (Anlage 1).

 

Wenn eine Gemeinde durch Planungen Eingriffe in Natur und Landschaft vornimmt, sind die nicht vermeidbaren Eingriffe auszugleichen. Der Eingriff ist entweder in dem betreffenden Bebauungsplan durch entsprechende Festsetzungen ausgleichen oder aber an anderer Stelle im Gemeindegebiet. Der Ausgleich kann darüber hinaus auch in Nachbargemeinden bzw. im angrenzenden Landschaftsraum erfolgen.

 

Zur Ermittlung des Umfanges eines Eingriffs erfolgt eine sog. Eingriffs- und Ausgleichsbilanz im Rahmen eines feststehenden Verfahrens, wie z. B. das Biotopwertverfahren des Landes NRW. Dabei werden die Flächen innerhalb eines Bebauungsplangebietes im Urzustand hinsichtlich Größe und Qualität erfasst und bewertet. Mit der gleichen Methode erfolgt dann die Erfassung und Bewertung der Flächen auf der Grundlage der Festsetzungen des Bebauungsplanes. Aus dem dann rechnerisch ermittelten Saldo beider Werte ergibt sich die notwendige Bedarf an Ausgleichspunkten. Zur Verdeutlichung dieser Methode füge ich als Anlage 2 ein Rechenbeispiel bei. Die vorgesehenen und durchgeführten Ausgleichsmaßnahmen sind immer im Benehmen mit der unteren Landschaftsbehörde zu planen. Zur Sitzung des Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof am 3.12.2014 wird deren Leiter, Herr Grömping, anwesend sein, um weitere Informationen zum Thema zu geben und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

 

Die Gemeinde Havixbeck hat bisher möglichst auf eigenen Flächen Ausgleichmaßnahmen umgesetzt. So wurden z. B. auf einer 23.885 m² großen Fläche in Poppenbeck durch Umwandlung von intensiv genutztem Ackerland in eine extensiv genutzt Weidefläche mit Randbepflanzung 47.770 Punkte geschaffen. Durch die aktuell an der Münsterschen Aa umgesetzte Maßnahme konnten 79.621 Punkte erzielt werden.

 

Gleichwohl weist das sog. Ökokonto der Gemeinde (eine Darstellung der Bauleitplanverfahren mit Ausgleichserfordernis und die umgesetzten Maßnahmen mit geschaffenen Ökopunkten) aktuell ein Defizit in Höhe von rd. 60.000 Punkten aus (s. Anlage 3).

 

Da der Gemeinde Havixbeck zurzeit keine geeigneten eigenen Flächen für die Schaffung der notwendigen Ökopunkte zur Verfügung stehen, wird vorgeschlagen, die erforderlichen Punkte ebenfalls in Olfen zu erwerben (s. auch Vorlage 104/2014). In Kenntnis dieser bestehenden rechtlichen Verpflichtung für die Gemeinde Havixbeck ist in die gemeindliche Bilanz ein Wert eingestellt worden. Dieser Wert ist allerdings höher, als der notwendige Finanzbedarf, so dass zugunsten des Haushaltes 2015 eine Ertragsauflösung erfolgen kann.

 

Hinsichtlich des notwendigen Ausgleichs im Zusammenhang mit der Planung der Erweiterung des Wohnparks Habichtsbach sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Erst wenn letztlich feststeht, wie durch den Bebauungsplan die Flächen entwickelt werden sollen (dies gilt auch für den Graben A und die Grünfläche zum 1. Bauabschnitt), kann die notwendige Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgen. Da die Umsetzung des Planes durch die Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach erfolgt, sind die erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen mit dem Projektpartner, der Sparkasse Westmünsterland, abzustimmen.

 

Wie im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, eignen sich insbesondere linienförmige Strukturen z. B. entlang von Wegen oder Bächen als Ausgleichsmaßnahmen, weil hierdurch vernetzte Strukturen entstehen bzw. verbessert werden können. Wichtig ist dabei allerdings die notwendige Flächenverfügbarkeit. Wenn die Gemeinde selbst nicht Eigentümerin ist, muss im Einvernehmen mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer und mit langjährigen vertraglichen Bindungen die Nachhaltigkeit der Maßnahmen gesichert werden. Bei den weiter im Antrag genannten Flächen an der K 1 und am Nordhang der Baumberge stehen der Gemeinde selbst keine Flächen zur Verfügung.

 

Bei der vorgeschlagenen Entsiegelung des Schulhofes der Anne-Frank-Gesamtschule müsste geprüft werden, welche Flächen hierfür in Frage kommen und zu welchem Aufwand die Maßnahme umgesetzt werden kann.

 

Auch unter Berücksichtigung der begrenzten Möglichkeiten für die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen möglichst nah am Ort des Eingriffs, sollte weiterhin vorrangiges Ziel der gemeindlichen Planungen sein, die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen möglichst innerhalb der Gemeindegrenzen umzusetzen. Wenn dies nicht zu erzielen ist, sollte durch die Verwaltung durch eine entsprechende Begründung die Notwendigkeit für Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle nachgewiesen werden.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur bisher geübten Praxis bei der Umsetzung von Ausgleichsverpflichtungen aufgrund von Bebauungsplanverfahren zur Kenntnis. Zum Ausgleich des aktuellen Defizits auf dem sog. Ökokonto der Gemeinde in Höhe von rd. 60.000 Punkten sollen Ökopunkte in Olfen erworben werden. Hinsichtlich des Ausgleichserfordernisses im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ soll zunächst mit dem Projektpartner in der Projektentwicklungsgesellschaft eine Abstimmung hinsichtlich der vorgesehenen Maßnahmen erfolgen.

 

 

 

Der Gemeinderat bekräftigt ausdrücklich die Absicht, bei zukünftigen Planungen die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen nach Möglichkeit  im Gemeindegebiet vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt,  für den Fall, dass geeignete Flächen nicht zur Verfügung stehen oder die Umsetzung aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll erscheint, detailliert die Gründe darzulegen und alternative Vorschläge zu unterbreiten.

 

Finanzielle Auswirkungen:                   x        ja        nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die finanziellen Auswirkungen sind unmittelbar abhängig von der gewählten Ausgleichsmaßnahme. Die Kosten für Ausgleich sind Bestandteil des Grundstücksverkaufspreises und insofern von den Erwerbern zu tragen.

 

In Vertretung

 

 

 

Böse

 

Anlagen:

 

Antrag vom 5.11.2014 (Anlage 1)

Beispiel für eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanz (Anlage 2)

Ökopunktekonto der Gemeinde (Anlage 3)