Betreff
Städtebauliche und gestalterische Festsetzungen für den Bebauungsplanentwurf "Wohnpark Habichtsbach II" unter Einbeziehung der Informationen aus der Bürgerversammlung am 4.11.2014
Vorlage
141/2014
Aktenzeichen
II 622-21/57
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

s. Vorlage Nr. 119/2014 mit anliegendem Planentwurf und Protokollierung der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses vom 23.10.2014 (TOP 9).

 

Am 4.11.2014 wurde im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung über die vorliegende Planung informiert. Die wesentlichen Ergebnisse sind in anliegendem Vermerk zusammen gefasst (Anlage 1 mit 2 Power-Point-Präsentationen, die für die Fraktionen jeweils einmal in Papierform beigefügt sind und wegen des Umfanges im Ratsinformationssystem eingestellt sind).

 

Seitens der Kath. Kirchengemeinde St. Dionysius und St. Georg ist schriftlich angeregt worden, auch das Kirchengrundstück, welches südwestlich an das Plangebiet angrenzt, mit einzubeziehen und teilweise einer Bebauung zuzuführen. Die verbleibende Restfläche wird für Ausgleichszwecke angeboten. Der Bauvorschlag der Kath. Kirchengemeinde ist identisch mit dem Bauvorschlag „2. Änderung des Bebauungsplanes Pfarrstiege/Dirkesallee“ (s. anliegenden Planausschnitt – Anlage 2). Das Bebauungsplanverfahren ist mit Ratsbeschluss vom 19.06.2008 nicht fortgeführt worden. Die Ratsmitglieder haben sich dafür ausgesprochen, aus städtebaulichen Gründen von der Bebauung abzusehen und diese Fläche wie bisher als Grünfläche auszuweisen. Sollte nunmehr dem Wunsch der Kirchengemeinde entsprechend eine Ausweisung erfolgen, würde das Verfahren jedoch nicht das aktuelle Planverfahren Am Habichtsbach betreffen, sondern den Bebauungsplan „Pfarrstiege/Dirkesallee“, zumal die Erschließung über die Pater-Hardt-Straße erfolgen müsste. Das Angebot, die verbleibende Grünfläche für Ausgleichsmaßnahmen zu nutzen, kann ebenfalls außerhalb des aktuellen Planverfahrens geprüft werden. Wenn Ausgleichsmaßnahmen auf dieser Fläche zugunsten des Bebauungsplanes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ umgesetzt werden sollen, bedarf es lediglich eines Hinweises in der Begründung zum Plan.

 

Wie bereits in der Vorlage Nr. 119/2014 ausgeführt, sollte möglichst zeitnah eine Entscheidung über die städtebaulichen Rahmenbedingungen und die gestalterischen Festsetzungen getroffen werden. Insofern empfehle ich Ihnen, unter Einbeziehung der zusätzlichen Informationen aus der Veranstaltung vom 4.11.2014 nunmehr die notwendigen politischen Entscheidungen zu treffen.

 

Herr Lang vom Büro Wolters Partner wird in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses anwesend sein, um weitergehende Erläuterungen zu geben und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die weiteren Vorbereitungen zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ auf der Grundlage des mit Vorlage Nr. 119/2014 vorgelegten Planentwurfes fortzusetzen

 

alternativ

 

mit folgenden Änderungen fortzusetzen (ein Beschlussvorschlag erfolgt ggfls. nach Beratung im Bau- und Verkehrsausschuss).

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt