Begründung
Die Antragsteller haben mit
Schreiben vom 07.11.2014 (Anlage 3) gebeten, auf ihrem rückwärtigen Grundstück
eine bebaubare Fläche auszuweisen, um im Zuge der Nachverdichtung ein
Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung in einer Größenordnung von 10 m x 12 m und
ein Carport mit einer Größe von 3 m x 9 m errichten zu können. Ebenso wird die
Festsetzung einer flexiblen Drempelhöhe bei Einhaltung der Dachneigung von
45°-50° und unter Einhaltung der Firsthöhe von 8,80 m der Bebauung des
benachbarten Flurstücks 222. Die endgültige Firstrichtung ergibt sich zu einem
späteren Zeitpunkt der abschließenden Bauplanung.
Die Erschließung des neuen Baugrundstückes erfolgt über die
im Bebauungsplan ausgewiesene Verkehrsfläche.
Die an das Änderungsgebiet angrenzenden Grundstückseigentümer
haben ausweislich einer hier vorliegenden Einverständniserklärung der
gewünschten Bebauungsplanänderung zugestimmt.
Grundzüge der Planung werden durch die begehrte Änderung
nicht berührt. Städtebauliche Gründe stehen der Bebauungsplanänderung ebenfalls
nicht entgegen, da sich die Änderung städtebaulich nur insoweit auswirkt, dass
durch eine Bebauung der freistehenden Grundstücksfläche eine Verdichtung des
Baugebietes erfolgt.
Träger öffentlicher Belange sind von der begehrten Änderung
nicht berührt.
Das Verfahren zur 8. vereinfachten Änderung des
Bebauungsplanes erfolgt gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB ist eine
Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung
eines Planes zur 8. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Stiftsdorf
Hohenholte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der
Verwaltungsvorlage Nr. 138/2014 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt
umrandet dargestellt.
Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die 8. Vereinfachte
Änderung des Bebauungsplanes „Stiftsdorf Hohenholte“ gem. § 13 BauGB in der
Form, dass auf den Flurstücken 180/181 ein Baufeld für ein Wohnhaus in einer
Größenordnung von 10 m x 12 m und für ein Carport, welches direkt an das
Gebäude angrenzt, in einer Größenordnung von 3 m x 9 m ausgewiesen wird. Ebenso
beschließt der Gemeinderat die Festsetzung einer flexiblen Drempelhöhe unter
Einhaltung der Firsthöhe von 8,80 m, welche die Firsthöhe der Nachbarbebauung
des Flurstücks 222 nicht übersteigt. Der Änderungsplan, der Bestandteil des
Beschlusses ist, ist der Verwaltungsvorlage Nr. 138/2014 als Anlage 2
beigefügt.
Weiterhin wird die 8. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes „Stiftsdorf Hohenholte“ als Satzung beschlossen.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine. Die Planänderungskosten werden von den Antragstellern
getragen.