Betreff
2. Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck vom 14.12.2009
Vorlage
136/2014
Aktenzeichen
II 865-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Auf der Grundlage des Antrags der Fraktionen vom 10.10.2013 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 26.02.2014 die Übernahme der Grundstücksanschlussleitungen in die öffentliche Abwasseranlage zum 01.01.2015 einstimmig beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Umstellung der Entwässerungssatzung und Gebührenkalkulation für 2015 entsprechend vorzubereiten (s. Verwaltungsvorlage 015/2014).

 

Zur Anpassung der Entwässerungssatzung ist eine Änderung des § 2 Ziffer 6 Buchstabe b) erforderlich. Die Neufassung lautet: „Die Grundstücksanschlussleitungen gehören ab dem 01.01.2015 zur öffentlichen Abwasseranlage“, siehe Anlage 1 (Synopse/Änderungssatzung).

 

Die aus der Kanaldatenbank erfasste Anzahl der Grundstücksanschlussleitungen beläuft sich auf 5.224 mit einer Gesamtlänge von 21.471m. Auf der Grundlage der Herstellungspreise bei den letzten Kanalbaumaßnahmen wurde ein Wiederbeschaffungszeitwert von insgesamt 2.162.484€ ermittelt. Hieraus resultiert der Abschreibungsbetrag in Höhe von 38.030€  (siehe hierzu Verwaltungsvorlage 137/2014, Anlage 1, S. 3). Der Abschreibungsbetrag stellt den altersbedingten Werteverzehr dar. Er wird zur Finanzierung der Wiederbeschaffung bzw. Erneuerung der Entwässerungsanlagen verwendet.

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Havixbeck.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Die Aufwendungen für die Unterhaltung, Reparatur, Herstellung und Erneuerung der Grundstücksanschlussleitungen werden ab 2015 in die Abwassergebühren (Schmutz- und Regenwassergebühr) eingerechnet, wobei der Aufwand für neue Leitungen über einen Abschreibungszeitraum von 50 – 80 Jahren entsprechend der Nutzungsdauer verteilt wird.