Betreff
Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zum Sachlichen Teilplan Energie des Regionalplanes
Vorlage
131/2014
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Die Gemeinde Havixbeck hat im Rahmen der Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz i. V. m. § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz die Unterlagen zum Sachlichen Teilbereich Energie des Regionalplanes erhalten und Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 19.12.2014.

 

Die Unterlagen liegen mir in Papierform nicht vor. Sie können auf der Homepage der Bezirksregierung unter folgendem Link heruntergeladen werden: www.bezreg-muenster.de/startseite/Dez_32_Regionalplan-2012/Teilplan_Energie/index.html. Die für Havixbeck maßgeblichen Kartenblätter 6 und 7 können durch Anklicken geöffnet werden.

 

Der Regionalplan ist für die Bauleitplanung der Gemeinde von besonderer Bedeutung. Der Teilbereich Energie ist aus der Gesamtplanung des Regionalplanes herausgelöst worden und soll nunmehr in einem gesonderten Verfahren erarbeitet werden. Die Gemeinden haben ihre Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB), d.h. die Vorgaben des Regionalplanes sind bei der gemeindlichen Planung beachtlich.

 

Besonders wesentlich sind dabei die im Plan formulierten Ziele(1 -12), die von der Gemeinde strikt zu beachten sind und insofern nicht der Abwägung zugänglich sind.

 

Für den Bereich der Gemeinde Havixbeck sind hinsichtlich der Windenergienutzung 2 Bereiche dargestellt, und zwar eine Fläche in Walingen und eine Fläche in Natrup (s. Ziel 2). Windenergiebereiche sind Vorranggebiete, ohne Ausschlusswirkung von Eignungsgebieten. D.h. in diesen Gebieten kann durch gemeindliche Planung die Nutzung von Windenergie ermöglicht werden, ohne dass für die übrigen Flächen im Gemeindegebiet ein Planungsverbot entsteht (im noch geltenden Regionalplan war das anders geregelt: es durften gemeindliche Angebotsplanungen ausschließlich in den Eignungsbereichen nach Regionalplan entwickelt werden). Diese Vorgaben haben die nachfolgenden Planungsebenen (also die Gemeinden) zu beachten. Eine Abweichung von der räumlichen Abgrenzung der Windenergiebereiche in der nachfolgenden Bauleitplanung ist nur noch möglich, wenn zwingende rechtliche Gründe dies erforderlich machen bzw. wenn faktische Gründe die Umsetzung unmöglich machen und diese auf der landesplanerischen Ebene nicht festgestellt werden konnten.

 

Für Havixbeck bedeutet das konkret, dass eine Bindungswirkung durch den Regionalplan für die Entwicklung der Flächen in Walingen und Natrup entsteht. Die im Regionalplan dargestellten Bereiche bleiben in ihren Ausmessungen hinter den vom Büro enveco ermittelten Potentialflächen zurück. Auch ist der Bereich in Poppenbeck nicht mit aufgenommen worden. Gleichwohl besteht für die Gemeinde die Möglichkeit, auch über die dargestellten Flächen hinaus Windenergieplanungen mit Ausschlusswirkung vorzunehmen. Insofern beschränkt der vorliegende Entwurf des Sachlichen Teilplanes Energie des Regionalplanes die mittels Potentialstudie und Abschichtungsverfahren ermittelten Entwicklungspotentiale der Gemeinde Havixbeck im Zusammenhang mit Windenergie nicht (zu den konkreten Flächennutzungsplanungen vgl. auch Vorlage Nr. 140/2014).

 

Das Ziel 5 nimmt Teilbereiche der südlichen Höhenlagen der Baumberge und des Teutoburger Waldes aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für den Landschaftsraum des Münsterlandes von der Nutzung für Windkraftanlagen aus.

Die südlich angrenzenden Tiefebenen (u.a. in Natrup) stehen jedoch in einem räumlich engen Zusammenhang; eine Nutzung von Windenergie in diesen Bereichen würde nachteilige Wirkungen auf das Landschaftsbild und den durch Ziel 5 angestrebten Schutz der erhaltenswerten Kulturlandschaft im Bereich der Baumberge entfalten. Insofern sollte seitens der Gemeinde Havixbeck angeregt werden, dass das Ziel 5 erweitert wird auf Flächen, die in einem räumlichen Zusammenhang mit den südlichen Höhenlagen der Baumberge stehen, wie z. B. in der Bauernschaft Natrup.

Wenn der Anregung gefolgt und der Windenergiebereich in Natrup nicht mehr Bestandteil des Sachlichen Teilbereiches Energie des Regionalplanes ist, entfällt für die Gemeinde die Bindungswirkung, an dieser Stelle durch gemeindliche Planungen Nutzungspotentiale zu entwickeln.

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, zum vorliegenden Entwurf des Sachlichen Teilplanes Energie des Regionalplanes folgende Stellungnahme:

 

Das Ziel 5 (u.a. Teilbereiche der südlichen Höhenlagen der Baumberge aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung für den Landschaftsraum des Münsterlandes von Windkraftanlagen freizuhalten) soll erweitert werden um Flächen, die in räumlichem und damit landschaftsbildprägenden Zusammenhang stehen, wie z. B. in der Bauernschaft Natrup.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja        x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt 

 

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Gromöller