Begründung 

 

Die Eigentümer des Grundstücks planen die Überdachung der Terrasse mit den Maßen von 6m x 7m.

 

Folgende Veränderungen werden beantragt:

 

-       Vergrößerung des Baufensters in nord-westl. Richtung um 42m².

 

Hierzu hat der Eigentümer einen entsprechenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes eingereicht, der als Anlage 3 der Verwaltungsvorlage 130/2014 beigefügt ist.

 

Folgende Änderungen werden beantragt:

 

·          Veränderung der nach Nordwest ausgerichteten Baugrenze unter Einhaltung der Bebauungsgrenzen von 3,00 m entsprechend der Eintragung des Eigentümers im Planausschnitt der Anlage 2.


Der Käufer führt zur Begründung aus, dass durch die Terrassenüberdachung eine wetterunabhängige Nutzung und zudem eine dauerhafte Unterbringung der Gartenmöbel möglich wird.

 

Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke haben der beabsichtigten Planänderung schriftlich zugestimmt.

 

Das Verfahren zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Südost" wird gem. § 13 BauGB durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Träger öffentlicher Belange ebenfalls von den Änderungen nicht berührt sind.

 

Städtebauliche Gründe stehen der Bebauungsplanänderung nicht entgegen, da sich die o.g. Änderungen städtebaulich nur insoweit auswirken, dass durch eine Bebauung der freistehenden Grundstücksfläche eine Verdichtung des Baugebietes erfolgt.

 

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Südost" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, und zwar

 

·          Änderung der bebaubaren Fläche zur Errichtung einer Terrassenüberdachung im Bereich des Grundstücks Im Winkel 5, Flurstück 277 in der Flur 24 der Gemarkung Havixbeck durch Vergrößerung der überbaubaren Fläche in nordwestlicher Richtung



Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage 130/2014 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

 

Der Gemeinderat beschließt die Veränderung der im Aufstellungsbeschluss genannten überbaubaren Fläche durch Vergrößerung des Baufeldes, wie sie in dem als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt festgesetzt ist. Diese Änderungen werden als Satzung beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                           nein

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Kosten für die Planänderung werden vom Antragsteller getragen.