Begründung
Die Festlegung der städtebaulichen Rahmenbedingungen sowie der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen zur Gestaltung der Bauvorhaben ist in 3 Sitzungen des Arbeitskreises (AK) Ortsentwicklung gemeinsam (Vertreter aus Politik, beauftragtes Stadtplanungsbüro Wolters Partner, Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark Habichtsbach und Verwaltung) entwickelt worden. Der dieser Vorlage beigefügte Planentwurf beinhaltet die gemeinsam entwickelten Vorgaben. Lediglich in folgenden Punkten ist noch eine endgültige Entscheidung des Gemeinderates erforderlich:
- entgegen der Auffassung des AK wünscht die
Projektentwicklungsgesellschaft bei der Gestaltung der Außenwandflächen
auch die Zulassung von anthrazitfarbenen und weißen Klinkern, da diese
Materialien zur Zeit von vielen Bauwilligen gewünscht werden. Da diese
Materialien auch im 1. Teilabschnitt des Wohnparks zugelassen waren, habe
ich keine Bedenken, dem Wunsch der Projektentwicklungsgesellschaft zu
entsprechen. Ich empfehle Ihnen daher die Festsetzung entsprechend zu
fassen (der vorliegende Planentwurf enthält die gewünschte Regelung).
- die Projektentwicklungsgesellschaft wünscht aus
wirtschaftlichen Gründen die Umwandlung von 2 Parkplatzflächen im
südlichen Planbereich in Bauflächen. Da die auf den Erschließungsstraßen
zu schaffenden Parkplätze nach den Erfahrungen aus den zuletzt
erschlossenen Baugebieten lediglich in ganz begrenztem Umfang möglich sind
(Grundstückzufahrten sind zu berücksichtigen), halte ich es für unbedingt
erforderlich, an 2 Stellen im Plangebiet zusätzlich Flächen für
Stellplätze zu schaffen. Im 1. Bauabschnitt sind ebenfalls an mehreren
zentralen Stellen derartige Stellplatzanlagen angelegt worden. Insofern
empfehle ich Ihnen die in anliegendem Plan dargestellten Stellplatzflächen
beizubehalten.
Da der AK keine Entscheidungsbefugnis hat, bedarf es eines bestätigenden Ratsbeschlusses für die Beratungsergebnisse. Insofern schlage ich Ihnen vor, den Inhalt des vorliegenden Planentwurfes zu beschließen.
Im Süden des Plangebietes verläuft der sog. Graben A. Zurzeit wird durch die Gemeinde geprüft, ob der Graben als offenes Gewässer fortbestehen soll oder ob eine Verrohrung sinnvoll und machbar ist, weil es in der Vergangenheit immer wieder bei Starkregenereignissen zu Schmutzwassereinträgen aus der Mischwasserkanalisation kommt. Diese Prüfungen sind jedoch noch nicht abgeschlossen (vgl. auch Vorlage Nr. 111/2014). Die Entscheidung, ob der Graben verrohrt wird, hat jedoch unmittelbare Auswirkungen auf den Bebauungsplan. Da zur Auslegung des Bebauungsplanes jedoch die Plangrundlage so konkret gefasst sein sollte, dass nachträgliche Veränderungen möglichst nicht notwendig werden, empfehle ich Ihnen den Auslegungsbeschluss erst nach Klärung dieser offenen Frage zu fassen.
Aufgrund der öffentlichen Berichterstattung über die Absicht der Gemeinde, das Baugebiet „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ zu entwickeln, haben viele Bauwillige Kontakt mit der Gemeinde aufgenommen und sich konkret nach den Planungen erkundigt. Insofern ist eine Beschlussfassung über die wesentlichen Planinhalte schon zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll, damit die Interessierten möglichst konkret weiter beraten werden können.
Sobald die notwendige Planungssicherheit hinsichtlich des
Grabens A besteht, werde ich Ihnen den Bebauungsplanentwurf zur Fassung des
Auslegungsbeschlusses vorlegen. Dabei erhalten Sie dann auch eine überarbeitete
Fassung des Zeitplanes für den Planungsprozess.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Vorbereitungen
zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfes „Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“
auf der Grundlage des anliegenden Planentwurfes fortzusetzen.
Finanzielle
Auswirkungen: ja x
nein
Finanzielle Auswirkungen
entfällt