Begründung

Im September 2012 hat der Gemeinderat dem in der Verwaltungsvorlage 091/2012 vorgelegten grünpflegerischen Gesamtkonzept zugestimmt. Auf dieser Grundlage ist die Vegetationspflege, die nicht vom Bauhof durchgeführt wird, für die Jahre 2013 – 2014 ausgeschrieben worden. Wunsch der Politik und der Verwaltung ist es, die Grünpflege auf eine finanziell tragfähige Grundlage zu stellen. Gleichzeitig sollten die Pflegestandards in den einzelnen Gebieten der Gemeinde Havixbeck untersucht werden. Dazu ist das vorhandene Datenmaterial aufbereitet und Vorschläge zur Optimierung der Pflege ausgearbeitet worden. Die Bereiche die an eine Firma vergeben werden sollen und die dahinterstehenden Mengenansätze sind in der Anlage dargestellt.

 

Zunächst sind die Kosten der Grünpflege für die Fremdvergaben ermittelt worden. Die Kosten des Bauhofes können zurzeit nur überschlägig ermittelt werden, da die technischen Voraussetzungen noch nicht gegeben sind bzw. der Erfassungsaufwand zu hoch ist. Im Weiteren ist damit begonnen worden alle Grünflächen der Gemeinde digital zu erfassen.

 

In den Wohngebieten kann die Pflege der Pflanzbeete nur in einem begrenzten Umfang (Einzelbeet ohne direkten Anlieger und der Rückschnitt im Rahmen der Verkehrssicherung) durch den gemeindlichen Bauhof bewerkstelligt werden. Hier sind die Anlieger gefragt, die diese Aufgabe auf freiwilliger Basis wahrnehmen. Damit auch hier ein guter Standard erreicht bzw. gehalten wird, habe ich versucht, durch bestimmte Aktionen wie „Pflanzbeet 2013“ die Anlieger zu animieren, die Pflege wieder verstärkt zu übernehmen. Allerdings hat sich hierdurch kein positiver Effekt auf die Übernahme der Beetpatenschaften ergeben. Um Anreize für die Anlieger zu schaffen, stellt der Bauhof den Beetpaten nun Mutterboden für die Pflanzbeete zur Verfügung nachdem die Anlieger die Beete freigeräumt haben. Pflanzen können im Umfang der eingestellten Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Die Kernaufgabe des Bauhofes im Rahmen der Grünpflege sind die mehr als 20 Kinderspiel-, die 5 Bolz- und die 3 Sportplätze sowie der Generationenpark. Im Weiteren nimmt der Bauhof die Baumkontrolle und –pflege der 4.000 gemeindlichen Bäume wahr. Ferner werden alle nicht fremdvergebenen Wallhecken durch den Bauhof gepflegt (Rückschnitt des Überhanges und Verjüngungsschnitt).

 

Zusätzliche Pflegemaßnahmen können vom Bauhof nicht übernommen werden, da dieser noch beispielhaft folgende Aufgaben hat:

-       Unterhaltung der überregionalen Rad- und Wanderwege

-       Beschilderung von gemeindeeigenen Straßen, Wege und Plätzen

-       Straßenunterhaltung, Bankettpflege und Winterdienst

-       Betreuung der Übergangswohnheime

-       Sondereinsätze bei Gefahrenlagen

-       Absperrung und Mithilfe bei Veranstaltungen

-       Mithilfe bei Baumaßnahmen

-       Hausmeistertätigkeiten Rathaus und Sandsteinmuseum

-       Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen als Anlieger

-       Reinigung und Unterhaltung der Papierkörbe inner- und außer Orts

-       Unterhaltung der Buswartehallen und Bushaltestellen

-       Ausbringen und Wiederaufnehmen von Ölbindemittel

-       etc.

 

Eine weitere Übertragung der Grünpflege auf den Bauhof ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, da hier die entsprechenden Tariflöhne zu beachten sind und der Fuhrpark und Personalbestand dieses aufgrund des großen Aufgabenspektrums -wie zuvor dargestellt- nicht hergibt.

 

Ich komme zu dem Ergebnis, dass die von uns zurzeit praktizierte Pflege ein gutes Ergebnis ist, welche im Wesentlichen beibehalten werden soll. Das Erscheinungsbild unserer Gemeinde ist sauber und ordentlich. Aus wirtschaftlicher Sicht sind die bisher erzielten Ausschreibungsergebnisse sehr günstig. Hiervon ist in Zukunft allerdings nicht auszugehen. Doch selbst unter Berücksichtigung der erhöhten Pflegekosten für eine externe Vergabe ist dieses der wirtschaftlichste Weg.

 

Teilbereiche sollen im Zuge der nun anstehenden Ausschreibung optimiert werden. Dieses betrifft zum einen die Einheitlichkeit der Pflegeintervalle (grundsätzlich 6 Intervalle pro Jahr mit der Option je nach Wachstum einen zusätzlichen Pflegegang zu beauftragen) als auch die wirtschaftliche Prüfung der Umgestaltung von Randbereichen entlang der Wegeflächen, z. B. im Wohngebiet „Am Schlautbach“. Hier könnte die Heckenbepflanzung ggf. durch eine Raseneinsaat ersetzt werden.

 

Beschlussvorschlag

1.    Der Gemeinderat stimmt der Unterhaltung der gemeindlichen Frei- und Grünflächen entsprechend dem vorgestellten Grünpflegekonzept zu.

 

2.    Ferner soll das Ausschreibungsverfahren für die Grünpflege auf dieser Basis für die Jahre 2015 – 2017 durchgeführt werden. Die finanziellen Mittel in Höhe von 120.000 € werden bereits jetzt zur Verfügung gestellt, damit der erste Pflegegang turnusmäßig im April 2015 beginnen kann.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                           ja

 

Finanzielle Auswirkungen

Unter Berücksichtigung der letzten nun auslaufenden Ausschreibung, habe ich den notwendigen Finanzbedarf für die zu vergebenen Leistungen auf Grundlage der Mittelpreise der letzten Ausschreibung zzgl. einer Preissteigerung von 6 % und sonstigen Leistungen in Höhe von 14 % ermittelt. Die Summe beläuft sich auf 120.000 €.

 

 

 

Unterschrift Klaus Gromöller

 

 

Klaus Gromöller