Betreff
Bürgerantrag zur Straßenbenennung bei der Erweiterung des Baugebietes Habichtsbach
Vorlage
038/2014
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Mit anliegendem Schreiben vom 18.12.2013 wurde seitens eines Bürgers beantragt, im künftigen Wohngebiet Wohnpark Habichtsbach II eine der Erschließungsstraßen nach Marie-Juchacz zu benennen.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass nur eine Straßenbezeichnung für ein Wohngebiet die Vergabe der Hausnummern sehr erschwert. Es wäre daher sinnvoll, für das künftige Baugebiet „Wohnpark Habichtsbach II“ mehr als nur einen Straßennamen zu vergeben.

 

Ich habe keine Bedenken  eine der Erschließungsstraßen als „Marie-Juchacz-Straße“ zu benennen.

 

In der Vergangenheit ist bei der Benennung von Straßen eine Grundsatzentscheidung für das gesamte Baugebiet getroffen worden, wobei dann auch besondere Themenbezüge im Gebiet hergestellt wurden (z. B. Straßenbenennung nach Vogelarten im Flothfeld).

 

Zum einen ist aufgrund des bisherigen Planungsstandes noch nicht absehbar, wie viele Straßen zu benennen sein werden. Zum anderen sollte geprüft werden, ob im Hinblick auf den Vorschlag des Bürgers eine Benennung der neuen Straßen nach besonderen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bzw. nach Personen, die sich in und für Havixbeck besonders verdient gemacht haben, erfolgen sollte.

 

Ich schlage Ihnen deshalb vor, dass seitens der Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die Straßenführung aufgrund des Planungsstandes erkennbar ist, unter Einbeziehung des vorliegenden Bürgerantrages ein Vorschlag für die Benennung der Straßen im gesamten Gebiet vorgelegt wird.

 

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat  nimmt den Vorschlag aus der Bürgerschaft vom 18.12.2013 zustimmend zu Kenntnis.

 

Entsprechend der in der Vergangenheit geübten Praxis sollte jedoch eine grundsätzliche Entscheidung über die Benennung der Straßen in dem Neubaugebiet im Zusammehang erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, rechtzeitig entsprechende Vorschläge zu erarbeiten und zur Beratung vorzulegen.

 

Finanzielle Auswirkungen:                            ja         x nein

 

Finanzielle Auswirkungen

 

keine