2.
Begründung
Sachverhalt und Stellungnahme
Der Rat der Gemeinde
Havixbeck hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 beschlossen, einen Plan zur 2.
förmlichen Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ aufzustellen mit dem
Inhalt, dass die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes in der Form
geändert werden, dass künftig für den Bereich des Bebauungsplanes „Pieperfeld“
Wohngebäude nicht mehr als 3 Wohnungen haben dürfen.
Die beabsichtigte
Änderungsplanung ist gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 15.04.2013 bis
15.05.2013 öffentlich ausgelegt worden.
Außerdem wurden die Träger
öffentlicher Belange, die Nachbargemeinden und die 296 Grundstückseigentümer
des Bebauungsplangebietes „Pieperfeld“ über die Auslegung schriftlich
informiert.
Seitens der Träger
öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden keine Anregungen und
Bedenken zu der beabsichtigten Änderung vorgetragen. Es erfolgte lediglich ein
Hinweis des Landesbetriebes Straßenbau, dass bei zukünftigen Bauvorhaben, die
über vorhandene, unmittelbare Zufahrten zur L581 erschlossen werden sollen, der
Straßenbaulastträger im Bauantragsverfahren zu beteiligen ist, da für diese
Zufahrten eine gebührenpflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist.
Dieser Hinweis wird selbstverständlich beachtet werden.
Seitens der Bürger sind 55
Bedenken gegen die beabsichtigte Änderungsplanung eingegangen. Mit fast
einheitlichen Schreiben haben sich die Grundstückeigentümer gegen die
Möglichkeit der Errichtung einer 3. Wohneinheit ausgesprochen. Sie befürchten,
dass durch die Schaffung einer 3. Wohneinheit ein höheres Verkehrsaufkommen im
Baugebiet Pieperfeld entstehen wird. Weiterhin wird auf eine zusätzliche
Schadstoffbelastung und auf fehlendes Stellplatzpotential hingewiesen.
Eine Ablichtung dieser
Schreibens ist der Verwaltungsvorlage 077/2013 als Anlage beigefügt.
Da sich ca. 1/5 der
gesamten Grundstückseigentümer (296 wurden angeschrieben) gegen die
beabsichtigte 2. förmliche Änderung des Bebauungsplanes „Pieperfeld“
ausgesprochen haben, schlage ich Ihnen vor, den o.g. Bebauungsplan nicht zu
ändern.
1.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Pieperfeld“ nicht zu ändern.
3.
Finanzielle Auswirkungen
keine.
Klaus Gromöller