2. Begründung
Sachverhalt
und Stellungnahme
Das Gebiet der Gemeinde Havixbeck liegt im Einzugsgebiet von 4 Wasser-
und Bodenverbänden (Unterhaltungsverbänden), und zwar sind dies
- der Unterhaltungsverband IV Havixbeck-Roxel,
- der Wasser- und Bodenverband Münsterische Aa-Oberlauf,
- der Wasser- und Bodenverband Obere Stever,
- der Wasser- und Bodenverband Steinfurter Aa.
Jährlich wiederkehrend setzen diese 4 Unterhaltungsverbände ihre
Verbandslasten jeweils in Form einer
nach Hektar bemessenen Umlage gegenüber den flächenmäßig betroffenen Kommunen
(so auch gegenüber der Gemeinde Havixbeck) fest.
Gemäß § 92 Abs. 1 S. 1 Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
(Landes-wassergesetz -LWG-) können die Aufwendungen der Gemeinde für die
Unterhaltung von Gewässern zweiter Ordnung als Gebühren nach § 7 des
Kommunalabgabengesetzes NRW auf die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich,
aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt
(seitliches Einzugsgebiet), umgelegt werden.
In Havixbeck erfolgt dies in der Form, dass die Verbandslasten, welche
die Gemeinde für das Vorjahr an die einzelnen Unterhaltungsverbände gezahlt
hat, im aktuellen Jahr jeweils als Wasserverbandsgebühren per Abgabenbescheid
auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung auf die Eigentümer bzw.
Erbbauberechtigten der betroffenen Flächen umgelegt werden. Näheres ergibt sich
aus der als Anlage beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der
Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2013“.
Die sich rechnerisch ergebenden Gebührensätze für die versiegelten
Flächen sind rein kalkulatorische Werte, die nicht in die
Wasserverbandsgebührensatzung aufgenommen werden. Deshalb ist beabsichtigt, die
auf befestigte Flächen entfallenden Verbandslasten von voraussichtlich 11.931,20
€ in die Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung zu überführen
(wie schon in den Jahren 2005 bis 2012), wodurch sie den Eigentümern der
bebauten Grundstücke im Rahmen der Regenwasserentsorgung anheim fallen.
Die vorgeschlagene Verfahrensweise führt
in 2013 bei der Veranlagung der sonstigen Flächen (Acker- und Wiesenflächen
u. ä.) zu folgenden Ergebnissen:
Unterhaltungsverband Verbandsumlage je ha Veranlagung je ha
(jeweils
Vorjahreswerte)
IV Havixbeck-Roxel 10,00
€ (2012: 10,00 €) 7,60 €
(2012: 7,60 €)
Münsterische Aa-Oberlauf 10,00
€ (2012: 10,00 €) 8,96 €
(2012: 8,96 €)
Obere Stever 11,30
€ (2012: 11,30 €) 10,74
€ (2012: 10,74 €)
Steinfurter Aa 0,00 €
(2012: 3,60 €) 0,00 €
(2012: 3,42 €)
Waldflächen ab 0,3 ha werden weiterhin auf Antrag um 50 % je ha
ermäßigt.
Die Vorgehensweise für das Veranlagungsjahr 2013 ist identisch mit der
des Vorjahres, da gegenwärtig keine praxisgerechte Alternative hierzu gesehen
wird. Die ermittelten Gebührensätze sind ebenfalls identisch mit denen des
Vorjahres, mit Ausnahme des Wasser- und Bodenverbandes Steinfurter Aa. Für das
Jahr 2012 hat dieser Unterhaltungsverband auf die Veranlagung von C-Beiträgen
verzichtet, da außergewöhnlich hohe Überschüsse erwirtschaftet wurden.
Der aufgezeigte Lösungsweg wird nach meiner Auffassung den
Anforderungen des § 92 LWG weitgehend gerecht; ein unverhältnismäßig hoher
Verwaltungsaufwand wird vermieden.
Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände ist als Anlage beigefügt und der bisherigen Satzung gegenübergestellt. Änderungen gegenüber der bisherigen Satzung sind darin in Fettdruck hervorgehoben.
1. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden „Ermittlung der Gebührensätze der Wasserverbandsgebühren für das Veranlagungsjahr 2013“ vom 09.11.2012 die in der Anlage beigefügte Satzung.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass das für die befestigten Flächen ermittelte Aufkommen der Wasserverbandsgebühren für das Jahr 2013 in Höhe von voraussichtlich 11.931,20 € von der Gemeinde Havixbeck zu Lasten der Betriebskostenabrechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2013 getragen wird.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die für die befestigten Flächen innerhalb der bebauten Ortslage anfallenden Verbandslasten verbleiben im Gemeindehaushalt.
Der o. a. Betrag ist danach
als Aufwand im Produkt 1106 – Entwässerung & Abwasserbeseitigung und
als Ertrag im Produkt 1303 – Naturschutz & Landschaftspflege
zu behandeln.