Betreff
Neufassung des Beschlusses über die Aufstellung eines Planes zur 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
074/2012
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

In seiner Sitzung am 15.12.2011 (TOP 9) hat der Gemeinderat bereits die Aufstellung eines Planes zur 27. förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde beschlossen. Grundlage dafür war die Verwaltungsvorlage Nr. 120/2011 und der beiliegende Planausschnitt sowie die Erläuterungen in der Begründung der Vorlage.

 

In der Zwischenzeit haben weitere intensive Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung unter Beteiligung des Stiftes Tilbeck stattgefunden, um die inhaltlichen Darstellungen so zu formulieren, dass die landesplanerische Abstimmung im Sinne des §  34 Landesplanungsgesetz ohne Einschränkungen erfolgen kann und die Genehmigung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung möglich wird. Hierdurch haben sich geringfügige Änderungen ergeben, und zwar hinsichtlich der Rücknahme einer Fläche für Sport und Freizeit im nördlichen Planbereich. Hier ist bei kritischer Würdigung des tatsächlichen Bedarfs ein Teil der Fläche wieder für landwirtschaftliche Zwecke freigegeben. Darüber hinaus hat eine Konkretisierung der Zweckbestimmung und des Umfanges der geplanten Fortbildungsakademie für Lehrer/innen im Umgang mit behinderten Menschen stattgefunden. Im Zusammenhang mit dieser Fortbildungsakademie wird im Rahmen der Bauleitplanung auch die Zulässigkeit der bereits vorhandenen Schule begründet.

 

Die Konkretisierung der Planungsgrundlagen dient der Rechtssicherheit und ist inhaltlich mit dem Stift Tilbeck abgestimmt.

 

Der geänderte Änderungsplan ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage 1 beigefügt.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 27. förmlichen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Havixbeck.

 

Das Änderungsgebiet ist in der Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage 074/2012 umrandet dargestellt.

 

Der Beschluss vom 15.12.2011 wird aufgehoben.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Sämtliche Planungskosten werden von der Stift Tilbeck GmbH getragen.