Betreff
Entwicklung des Kindergartenbedarfes bzw. des Betreuungsbedarfes von Kindern, insbesondere unter Berücksichtigung des Betreuungsanspruches ab Vollendung des 1. Lebensjahres
Vorlage
072/2012
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

In der letzten Sitzungsfolge ist der aktuelle Kindergartenbedarfsplan vorgestellt worden (vgl. Protokoll des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport vom 27.03.2012 – TOP 8). Den Ausführungen konnte entnommen werden, dass sich aufgrund des für das nächste Kindergartenjahr geltenden Anspruches auf frühkindliche Förderung ab Vollendung des 1. Lebensjahres spürbare Veränderungen in der Betreuungslandschaft ergeben.

 

Die Planzahlen aus dem Kindergartenbedarfsplan lassen für Havixbeck bereits erkennen, dass trotz rückläufiger Kinderzahlen der Bedarf an KiTa-Plätzen fast konstant bleibt. Dies ist auch damit zu begründen, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren (U3) steigt. Bisher galt ein Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr, ab dem kommenden Jahr gilt dieser Anspruch bereits ab dem vollendeten 1. Lebensjahr.

 

Dem Mehrbedarf an Plätzen für die U3 Betreuung bei gleichzeitig sinkenden Zahlen für die Betreuungsangebote für Kinder über 3 Jahre (Ü3) kann zum einen durch die Umwandlung der Betreuungsformen in den Kitas begegnet werden. Können im Typ III 25 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren betreut werden, so sind dies im Typ II 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren und im Typ I 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahre. Die Aufnahme von 1-jährigen Kindern kann allerdings zunächst nur im Gruppentyp II erfolgen.

 

Die räumliche und sächliche Ausstattung der 3 Gruppentypen unterscheidet sich deutlich. Insofern ist eine Umwandlung von Betreuungstypen in der Regel auch mit baulichen Maßnahmen verbunden, wie dies z. B. im Familienzentrum St. Dionysius bzw. der Kommunalen Kindertagesstätte im Flothfeld bereit geschehen ist. 2 weitere Träger aus Havixbeck planen bauliche Maßnahmen zur bedarfsgerechten Umwandlung des Betreuungsangebotes unter Berücksichtigung des steigenden U3-Bedarfs.

 

Der Kreis Coesfeld ist zuständig für die Planung und Finanzierung eines ausreichenden Betreuungsangebotes. Frau Dülker, Leiterin des Jugendamtes des Kreises Coesfeld, ist daher zur Sitzung des Ausschusses für Schule, Soziales, Jugend und Sport eingeladen, um die aktuellen Entwicklungen bei den Kinderzahlen und Betreuungsangeboten zu erläutern und darzustellen, wie sich die Versorgungsquote in Havixbeck darstellen kann. Gleichzeitig kann sie Auskünfte zu möglichen Finanzierungsmodellen geben. Inwiefern die politische Gemeinde bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen Hilfestellung geben kann, wird sich nach den Erläuterungen von Frau Dülker zeigen.

 

Ein weiterer Bestandteil der U3 Betreuung ist die Schaffung eines ausreichenden Angebotes an Tagespflegeplätzen bei Tagesmüttern/-vätern. In Havixbeck arbeiten zur Zeit lediglich 2 Frauen als Tagesmütter. Auch hier soll im Rahmen der Ausschusssitzung der aktuelle Sachstand erläutert werden. Frau Edelkamp vom Havixbecker Familienbüro ist ebenfalls eingeladen, um aus ihrer Sicht die aktuelle Lage zu schildern.

Der Gemeinderat hat bereits vor 2 Jahren beschlossen, die Hälfte der für die Ausbildung zur Tagesmutter entstehenden Kosten zu übernehmen. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rd. 400 € für eine in 4 Bausteine gegliederte Ausbildung. Trotz dieser Anreize und umfangreicher Werbung für diese Qualifizierungsmaßnahmen ist erst eine Veranstaltung zustande gekommen. Die  Gründe hierfür und Maßnahmen, die Kurse für Frauen und Männer interessanter werden zu lassen, können im Rahmen der Ausschusssitzung mit Frau Dülker und Frau Edelkamp erörtert werden.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen des Kreisjugendamtes sowie der Verwaltung zur weiteren Entwicklung der Betreuungssituation von Kindern im Alter zwischen 1 und 6 Jahren für das Kindergartenjahr 2013/2014 zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen können sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, wenn über die Schaffung konkreter zusätzlicher Angebote zu beraten ist, deren Gesamtfinanzierung durch den jeweiligen Träger nicht sichergestellt werden kann.