Betreff
Dezentrale Energieversorgung im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III
Vorlage
069/2012
Aktenzeichen
II/1
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Aufgrund eines Antrages der CDU-Fraktion vom 26.01.2011 war die Verwaltung beauftragt worden, zu prüfen, ob und unter welchen  Voraussetzungen eine dezentrale Energieversorgung im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III möglich ist. Daraufhin hat die Verwaltung umfangreiche Erkundigen bei anderen Städten und Gemeinden durchgeführt, um Lösungsansätze zu entwickeln. Positive Beispiele speziell für Gewerbegebiete konnten nicht ermittelt werden; lediglich für den Fall dass die Gemeinde über Stadtwerke verfügt und insofern auch als Investor auftritt, erscheint eine Umsetzung möglich zu sein. Im Bereich von Wohngebieten gibt es bereits positive Beispiele.

Der Arbeitskreis Klimaschutz hat sich in seinen beiden Sitzung ebenfalls intensiv mit dem Thema befasst. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass bei dem Fortschritt der Erschließungsarbeiten im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III aus folgenden Gründen eine Umsetzung nicht möglich ist:

 

Ø      Es ist zur Zeit nicht bekannt, wie hoch die Energieverbräuche der potentiellen Erwerber sein werden.

Ø      Die Dimensionierung eines Wärmeerzeugers ist nicht verlässlich planbar.

Ø      Der Wärmeerzeuger müsste schon bei Inbetriebnahme des 1. Gewerbebetriebes in betriebsbereit sein; die Vermarktung der Grundstücke kann sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Dies bedeutet finanzielle Vorleistungen des Investors.

Ø      Die Anlage ist nur dann wirtschaftlich zu betreiben, wenn ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht; dies hat negative Auswirkungen auf die Vermarktbarkeit der Grundstücke.

Ø      Schon jetzt müssten im Bereich der Hohenholter Straße Leerrohre verlegt und vorfinanziert werden, ohne den tatsächlichen Bedarf zu kennen.

Insofern ist der Arbeitskreis einhellig zu der Auffassung gelangt, dass eine Umsetzung im aktuell entwickelten Gewerbegebiet nicht möglich ist; vielmehr sollten zukünftig im Rahmen der Planungsprozesse für Wohn- und Gewerbegebiete die Belange einer effizienten, dezentralen und nachhaltigen Energieversorgung bereits ganz frühzeitig mit hoher Priorität berücksichtigt werden.

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass das Angebot einer dezentralen Energieversorgung im Gewerbegebiet Hohenholter Straße III nicht umsetzbar ist.

Bei der Planung zukünftiger Wohn- und Gewerbegebiet ist dem Belang einer effizienten, nachhaltigen und dezentralen Energieversorgung besondere Bedeutung beizumessen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Planungsprozess frühzeitig Lösungsansätze zu entwickeln.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

entfällt