Betreff
Gebühr für die Erteilung einer Grabmalgenehmigung
Vorlage
063/2012
Aktenzeichen
II 873-01
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Bereits im Jahr 2008 ist politisch beraten worden, ob für die Genehmigung von Grabmalen auf dem Havixbecker Friedhof eine Genehmigungsgebühr erhoben werden soll als Ausgleich für die Inanspruchnahme dieser besonderen Verwaltungsleistung. Seinerzeit ist von der Schaffung eines Gebührentatbestandes abgesehen worden.

 

Im Rahmen der Diskussionen über Ansätze zur Haushaltskonsolidierung ist die Frage erneut diskutiert worden. Da der Gemeinde Havixbeck für die Genehmigung von Grabmalen Aufwand entsteht, der zur Zeit nicht durch Erträge gedeckt ist, besteht über die Erhebung von Gebühren durchaus die Möglichkeit der Refinanzierung und letztlich der Verringerung des bestehenden Haushaltsdefizits.

 

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Grabmalgenehmigung werden ca. ½ Std. einer Verwaltungskraft benötigt. Unter Berücksichtigung des KGSt Gutachtens über die Kosten eines Arbeitsplatzes (Personal-, Sach- und Gemeinkosten) entstehen hierfür auch unter Einbeziehung von Porto und Papier Kosten pro Fall in Höhe von 25 €. Dieser Betrag sollte als Gebühr erhoben werden.

 

Ich füge dieser Vorlage einen entsprechenden Gebührensatzungsentwurf bei und empfehle Ihnen, diese Satzung zu beschließen.

1. Beschlussvorschlag:

 

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, mit Wirkung ab dem 1. Juli 2012 eine Gebühr für die Genehmigung von Grabmalen auf dem Havixbecker Friedhof zu erheben.

Ferner beschließt der Gemeinderat die als Anlage zur Verwaltungsvorlage Nr. 063/2012 vorgelegte 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für den Friedhof der Gemeinde Havixbeck.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Durch die Schaffung eines Gebührentatbestandes entstehen pro Jahr für ca. 30 Fälle Erträge in Höhe von ca. 750 €, und zwar bei dem Produkt 1302 (Friedhofs- und Bestattungswesen).