Betreff
Beschluss zur Aufstellung eines Planes zur Erweiterung des Bebauungsplanes "Stapeler/Altenberger Strasse" bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes "Flothfeld I" im Verfahren nach § 13 a BauGB
Vorlage
057/2012
Aktenzeichen
II 622-21/15
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Wie Sie dem als Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage Nr. 057/2012 beigefügten Antrag entnehmen können, beabsichtigt ein Investor hinter dem Grundstück Ignatiusstr. 2, Flur 14, Flurstück 453 zwei Einfamilienhäuser zu errichten. Das bereits bebaute Grundstück Ignatiusstr. 2 liegt im Bereich des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“, das nunmehr für eine Bebauung vorgesehene hinterliegende Grundstück im Bereich des Bebauungsplanes „Flothfeld I“.

Es bietet sich daher an, den Bebauungsplan „Stapeler/Altenberger Straße um den Bereich dieses Grundstückes zu erweitern und neu zu überplanen, da der Bebauungsplan „Flothfeld I“ für das Grundstück „Dauerkleingarten“ festsetzt.

 

Da die Erschließung der neuen Baugrundstücke von der Ignatiusstrasse über das Grundstück Ignatiusstr. 2 erfolgen soll, ist auch hier eine Änderung des Bebauungsplanes in der Form erforderlich, dass zur Erschließung der neuen Baugrundstücke im Bebauungsplan ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetragen wird. Weiterhin soll eine Stellplatzanlage errichtet werden, die den Bewohnern der neuen Baugrundstücke als auch den Bewohnern des Hauses Ignatiusstr. 2 zur Verfügung stehen soll.

 

Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes kann gem. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren erfolgen, da nachfolgende vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen vorliegen:

 

1.      Die Grundfläche des Plangebietes beträgt weniger als 20.000 qm.

2.      Es handelt sich nicht um ein Vorhaben, welches eine Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung auslöst oder ein Anhaltspunkt für eine Beeinträchtigung von Flora, Fauna, Habitat oder Vogelschutzgebieten liefert.

 

Nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses durch den Gemeinderat werden der Aufstellungsbeschluss zur 6. vereinfachten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes  „Stapeler/Altenberger Strasse“ bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ im beschleunigten Verfahren ortsüblich öffentlich bekanntgemacht werden, damit die Öffentlichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann.

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 6. vereinfachten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Stapeler/Altenberger Straße“ bei gleichzeitiger Überplanung eines Teilbereiches des Bebauungsplanes „Flothfeld I“ im Verfahren gem. § 13 a BauGB. Der Änderungs- und Erweiterungsbereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 057/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt, der Bestandteil des Beschlusses ist, umrandet dargestellt.

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine. Die Planungskosten werden von dem Investor getragen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller