Betreff
Aufstellungsbeschluss und Satzungsbeschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes "Gennerich I" der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
049/2012
Aktenzeichen
II 622-21/34
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Wie Sie dem als Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage Nr. 49/2012 beigefügten Antrag entnehmen können, beantragen die Grundstückseigentümer die Errichtung eines Carports außerhalb der im Bebauungsplan „Gennerich I“ festgesetzten bebaubaren Fläche. Lt. Festsetzung des Bebauungsplanes sind Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO außerhalb des Baufeldes nicht zugelassen. Das Bauordnungsamt des Kreises Coesfeld sieht keine Befreiungstatbestände gem. § 31 BauGB als gegeben an.

 

Da die Antragsteller durch die Stellung des Hauptbaukörpers keine andere Möglichkeit haben auf ihrem Grundstück die geplante Carportanlage zu errichten, sollte der begehrten Planänderung zugestimmt werden, zumal auch die Grundzüge der Planung durch die gewünschte Planänderung nicht berührt werden und auch städtebauliche Gründe der Änderung nicht entgegenstehen.

 

Der angrenzende Grundstückseigentümer hat ausweislich einer hier vorliegenden Einverständniserklärung der Änderung zugestimmt.

 

Träger öffentlicher Belange sind von der begehrten Änderung nicht berührt, so dass es daher keiner Beteiligung bedarf.

 

Das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich I“ erfolgt gem. § 13 BauGB. Gem. § 13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB nicht erforderlich.

 

Ich habe daher keine Bedenken, Ihnen die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich I“ für den Bereich des Flurstücks 1439 zu empfehlen.

 

 

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung die Aufstellung eines Planes zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich I“ der Gemeinde Havixbeck gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der zu ändernde Bereich ist in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 049/2012 als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt umrandet dargestellt.

 

Darüber hinaus beschließt der Gemeinderat die Baugrenze des Flurstücks 1439 in südlicher Richtung mit einem Abstand von 3 m zum Rabertsweg hin zu erweitern, und zwar in der Form, wie sie in dem der Verwaltungsvorlage Nr. 049/2012 als Anlage 2 beigefügten Planausschnitt dargestellt ist.

 

Weiterhin wird die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Gennerich I“ als Satzung beschlossen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

keine. Die entstehenden Kosten für die Planänderung werden von den Antragstellern getragen.

 

 

 

 

Klaus Gromöller