Betreff
Antrag der Bürgerinitiative "Alles dicht in Havixbeck und Hohenholte" und Antrag der CDU-Fraktion auf Verabschiedung einer Resolution hinsichtlich der Umsetzung des § 61 a LWG
Vorlage
117/2011
Aktenzeichen
IV
Art
Verwaltungsvorlage

2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

 

Die Bürgerinitiative "Alles dicht in Havixbeck und Hohenholte" beantragt mit Schreiben vom 23.09.2011:

 

 

"Der Rat der Gemeinde Havixbeck möge beschließen:

 

 

  1. eine Resolution an das Land NRW zu verabschieden

    Gegenstand der an das Land NRW zu richtenden Resolution soll sein, den Landtag aufzufordern, die bürgerunfreundliche und starre gesetzliche Regelung aufzuheben bzw. auszusetzen, bis eine bundeseinheitliche Regelung für alle Bundesländer verabschiedet wird.

    Resolutionsentwurf zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen
    gemäß § 61 a LWG NRW

    An die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen
    An die Fraktionen der im Landtag des Landes NRW vertretenen Parteien

    "Der Rat der Gemeinde Havixbeck fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalens auf, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aufzuheben, soweit gem. § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) Grundstückseigentümer ihre bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen müssen.
    Die Bürger/innen der Gemeinde Havixbeck sollen im Hinblick auf die finanziellen Belastungen, die ihnen aus der Dichtheitsprüfung resultieren, mit den Bürgern in anderen Bundesländern gleichbehandelt werden".

    Die Ausführungen zur Begründung sind in den beigefügten Antragsunterlagen enthalten.



  2. keine Beschlüsse/Satzungen für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen zu verabschieden, bis eine bundeseinheitliche Regelung vorliegt. In diesem Übergangszeitraum soll die Gemeindeverwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeit nur dann tätig werden und Sanierungsmaßnahmen fordern, wenn bei der Prüfung der öffentlichen Kanäle Schäden am privaten Kanalanschluss erkennbar werden".



Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Havixbeck stellt mit Schreiben vom 22.09.2011 folgenden Antrag:





"Der Rat der Gemeinde Havixbeck möge folgende Resolution zum Landeswassergesetz verabschieden und der Landesregierung NRW zuleiten:

 

  • Der Rat der Gemeinde Havixbeck fordert die Landesregierung auf, die Dichtheitsprüfung für private Abwasserleitungen aufzuheben, soweit gem. § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes Grundstückseigentümer ihre bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüfen müssen.

    Die Begründung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Antrag.

 

 

Dem Landtag von NRW liegen inzwischen zahlreiche Resolutionen (> 50) nordrhein-westfälischer Städte- und Gemeinden vor. In vielen Kommunen sind derzeit neue Bürgerinitiativen in der Entstehung. Es wird damit gerechnet, dass der Widerstand der Bürger gegen die Dichtheitsprüfung weiter zunehmen könnte.


Die Resolution ist an den Landtag als Gesetzgebungsorgan zu richten, nicht an die Landesregierung. Zur Aufhebung der Dichtheitsprüfung bedarf es einer Änderung des Landeswassergesetzes (§ 61 a), die durch den Landtag zu beschließen ist.

 

In seiner Sitzung am 12.10.11 hat der Wirtschaftsausschuss des Landtages den Antrag der FDP-Landtagsfraktion auf Aussetzung der Dichtheitsprüfung mit den Stimmen von FDP, CDU und Linkspartei angenommen.

Die endgültige Entscheidung über den FDP-Antrag, die Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserrohren auszusetzen ist nunmehr auf die Dezember-Sitzung des Landtags-Umweltausschusses am 14.12.11 verschoben worden.

 

Aufgrund des sich landesweit formierenden Widerstandes gegen die Dichtheitsprüfung in NRW erscheint eine Änderung des derzeit von der Landesregierung angeordneten Umsetzungsverfahrens nicht ausgeschlossen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts dagegen, die geplante Aufstellung des gemeindlichen Konzepts zur Einteilung des Gemeindegebiets in einzelne Untersuchungsabschnitte zunächst bis Mitte 2012 zu verschieben.

 

 

 

 

Klaus Gromöller

1. Beschlussvorschlag:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Resolution zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW:

 

"Der Rat der Gemeinde Havixbeck fordert den Landtag von Nordrhein-Westfalen auf, die Pflicht zur Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen aufzuheben bzw. auszusetzen, soweit gemäß § 61a Absätze 3 und 4 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) Grundstückseigentümer ihre bereits bestehenden privaten Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen müssen. Die Bürger/innen der Gemeinde Havixbeck sollen im Hinblick auf die finanziellen Belastungen, die ihnen aus der Dichtheitsprüfung resultieren, mit den Bürgern in anderen Bundesländern gleichbehandelt werden".