2. Begründung

 

Sachverhalt und Stellungnahme

 

Die Verwaltung hat den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Bilanzstichtag 01.01.2009 in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.03.2011 eingebracht.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Erstellung des Prüfungsberichtes über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der örtlichen Prüfung gem. § 92 Abs. 5 i.V.m. § 101 Abs. 8 GO NRW der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH bedient.

Die Prüfung erfolgte zunächst mit Unterbrechungen in der Zeit von Juli 2010 bis Juni 2011 und endete mit der Erteilung eines vorläufigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerks am 17.06.2011.

 

Die überörtliche Prüfung durch die GPA NRW ist in der Zeit vom 14. bis 21.07.2011 erfolgt.

Ziel der überörtlichen Prüfung ist es, unter anderem sicherzustellen, dass im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der vom Gesetzgeber eingeräumten Spielräume landesweit einheitlich bewertet und bilanziert wird.

Die überörtliche Prüfung setzt auf der örtlichen Prüfung auf, um Doppelarbeiten zu vermeiden. Ausgehend von analytischen Prüfungshandlungen anhand des Kennzahlensets NRW und basierend auf den Ergebnissen der örtlichen Prüfung hat die GPA NRW eine stichprobenhafte Prüfung auffälliger und nach ihrer Erfahrung fehleranfälliger Bilanzpositionen vorgenommen.

Die durch die GPA NRW im dortigen Prüfungsbericht getroffenen Feststellungen sind verwaltungsseitig anerkannt worden mit der Konsequenz, dass Neubewertungen für einzelne Bilanzpositionen erfolgt sind. Die zunächst von der GPA NRW getroffenen Feststellungen sind damit erledigt.

 

Die Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH hat anschließend die geänderten Bilanzpositionen nochmals geprüft und unter dem 15.08.2011 erneut einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt und damit die örtliche Prüfung endgültig abgeschlossen.

 

Die angewandten Bewertungsgrundlagen und Bewertungsverfahren für die einzelnen Vermögensgegenstände der verschiedenen Kontenklassen sind im beigefügten Bewertungsleitfaden (Anlage 2) dargestellt.

 

Die Prüfungsberichte der örtlichen und überörtlichen Prüfung werden dem Rechnungsprüfungsausschuss durch den Bürgermeister gem. § 105 Abs. 5 GO NRW zur Beratung vorgelegt (Anlagen 3 und 4).

 

Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Anlage 1 die endgültigen Werte der Eröffnungsbilanz abbildet. Die Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH hat dieses Zahlenmaterial zum Gegenstand ihrer abschließenden Berichterstattung (Anlage 3) gemacht.

Die GPA NRW hat in ihrem Prüfungsbericht (Anlage 4) auf Seite 5 dagegen nur die ursprünglichen Werte des Entwurfs der Eröffnungsbilanz dargestellt und die sich aus der Nacharbeit für einzelne Bilanzpositionen ergebenden Wertänderungen dargestellt. Eine Übersicht mit den endgültigen Bilanzwerten lt. Anlage 1 ist nicht Gegenstand der dortigen Berichterstattung gewesen.

 

In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 06.10.2011 soll der Ausschussvorsitzende stellvertretend für den Rechnungsprüfungsausschuss nach erfolgter Beratung die beigefügte Erklärung (Anlage 5) unterzeichnen.

 

Gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j GO NRW in Verbindung mit § 96 GO NRW stellt der Gemeinderat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss fest. Die Ratsmitglieder entscheiden damit auch über die Entlastung des Bürgermeisters. Über § 92 GO NRW gelten diese Regelungen auch für das Verfahren hinsichtlich der Eröffnungsbilanz.

 

Die vom Rechnungsprüfungsausschuss bestätigte Fassung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Havixbeck zum 01.01.2009 einschließlich des zwischenzeitlich überarbeiteten Anhangs und des an die Prüfungsergebnisse angepassten Lageberichts (diese sind allesamt Gegenstand des Prüfungsberichts der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH lt. Anlage 3) werden dem Rat zur Feststellung sowie zur Erteilung der Entlastung des Bürgermeisters vorgelegt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Gemeinderat über den wesentlichen Inhalt des Prüfungsberichtes sowie über das Ergebnis seiner Beratungen.

1. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt die Berichte der Hahne Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH sowie der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Havixbeck zum 01. Januar 2009 zur Kenntnis.

 

  1. Der Gemeinderat stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2009 mit den Werten lt. Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage fest.

 

  1. Der Gemeinderat erteilt dem Bürgermeister gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe j GO NRW i.V.m. §§ 92, 96 GO NRW die Entlastung für die Aufstellung der Eröffnungsbilanz.

 

Finanzielle Auswirkungen:            ja        nein

     

3. Finanzielle Auswirkungen

 

keine