Betreff
Ergebnis der Auslegung des Entwurfes zur 8. Änderung des Bebauungsplanes "Flothfeld II" im vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB
Vorlage
VO/135/2020
Aktenzeichen
622-21/8
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung am 08.10.2020 die Aufstellung eines Planes zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ im vereinfachten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. Bisher ist lediglich die Dachform „Walmdach“ und eine Dachneigung von 20°-25° im Bebauungsplan festgesetzt. Ziel der Planung ist eine bessere und wirtschaftlichere Ausnutzung der Grundstücksflächen für Neu- und Umbauten durch die nun zusätzlich zugelassene Dachform „Satteldach“ und eine maximale Firsthöhe von 8,0 m. Hierdurch kann eine zukunftsweisende Nachverdichtung sinnvoll gesteuert werden.

 

Weiterhin hat der Rat in derselben Sitzung beschlossen, den Änderungsplan mit der dazugehörigen Begründung für die Dauer mindestens eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung hat in der Zeit vom 26.10.2020 bis einschließlich 26.11.2020 stattgefunden. Während der Auslegungsphase sind von den Nachbargemeinden und der betroffenen Öffentlichkeit weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht worden. Träger öffentlicher Belange sind von der Planung nicht berührt.

 

Zu Ihrer Information ist dieser VO/135/2020 nochmals eine Ablichtung des Plangebietes und der Änderungsplan als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt Ihnen, die 8. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ mit Begründung als Satzung zu beschließen.

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt den Plan zur 8. Änderung des Bebauungsplanes „Flothfeld II“ mit dazugehöriger Begründung als Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen