Betreff
Benennung einer sachverständigen Bürgerin für Denkmalpflege gem. § 23 DSchG NW
Vorlage
VO/132/2020
Art
Verwaltungsvorlage

 

Begründung

 

Nach den Vorschriften des DSchG NW soll bei jeder unteren Denkmalbehörde ein Ausschuss benannt werden, der die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnimmt. Darüber hinaus soll sachverständigen Bürger*innen für Denkmalpflege die Möglichkeit gegeben werden, mit beratender Stimme an den Ausschusssitzungen teilzunehmen.

Als Nachfolgerin von Frau Birgit Engel-Bangen ist Frau von Hövel seit Juni 2019 aufgrund ihrer fachlichen Expertise als sachverständige Bürgerin tätig. Frau von Hövel ist Restauratorin.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, Barbara Freifrau von Hövel zur sachverständigen Bürgerin für Denkmalpflege gem. § 23 DSchG NW und als Mitglied des Ausschusses für Bauen, Planen und Wohnen mit beratender Stimme zu benennen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Als sachverständige Bürgerin erhält Frau von Hövel Sitzungsgeld für die Teilnahme an der Ausschusssitzung in Höhe der sonstigen Sitzungsgelder für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger*innen.

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen

Bürgermeister