Betreff
Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Havixbeck (Stand 7.4.2011)
Vorlage
VO/128/2020
Aktenzeichen
II
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Seit Jahren leistet der Seniorenbeirat als Interessenvertretung für die Belange der älteren und älter werdenden Menschen und Menschen mit Behinderungen wertvolle Arbeit. Das aus 7 Personen bestehende Gremium ist Impulsgeber und Antragsteller, um den Belangen der von ihm vertretenen Personengruppen zu erhöhter Aufmerksamkeit und Bedeutung zu verhelfen. Vertreter des Beirates nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Fachausschüsse des Gemeinderates teil. Die Wahlperiode des Seniorenbeirates ist identisch mit der Wahlperiode des Gemeinderates.

 

Die Bildung und Zusammenarbeit des Gremiums ist in der vom Gemeinderat am 7.4.2011 beschlossenen Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Havixbeck geregelt (die vollständige Satzung ist als Anlage 1 zu dieser Vorlage beigefügt). Danach sind nach § 4 die 7 Seniorenbeiratsmitglieder von den Wahlberechtigten in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen. Das Wahlverfahren richtet sich nach der Wahlordnung für den Seniorenbeirat. Danach ist eine Briefwahl nicht möglich.

 

Die Mitglieder des noch amtierenden Seniorenbeirates haben darum gebeten, aufgrund der aktuellen Corona-Lage von der Durchführung einer Wahl durch Stimmabgabe im Rathaus abzusehen, weil die wahlberechtigten Bürger*innen über 60 Jahre alt sind und insofern als Risikogruppe gelten. Darüber hinaus liegen auch nur 7 Bewerbungen für einen Sitz im Seniorenbeirat vor, so dass für eine Wahl aus den Bewerbungen faktisch kein Raum besteht (seitens der Verwaltung ist geprüft worden, dass alle 7 Bewerber*innen die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 3 Abs. 2 der Satzung erfüllen).

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, aufgrund der pandemischen Lage und der identischen Anzahl von Bewerber*innen und Sitzen im Seniorenbeirat einmalig für die laufende Wahlperiode auf die Durchführung einer Wahl zu verzichten. Hierfür ist allerdings eine Änderung der Satzung für den Seniorenbeirat notwendig. Insofern empfehlen wir, den § 4 um einen Abs. 4 zu ergänzen (s. Beschlussvorschlag).

 

Die 7 Bewerber*innen sind dem als Anlage 2 beigefügten Protokoll des Seniorenbeirates vom 16.11.2020 zu entnehmen.

 

Beschlussvorschlag 

 

Der Gemeinderat beschließt, die am 7.04.2011 beschlossene Satzung für den Seniorenbeirat der Gemeinde Havixbeck wie folgt zu ändern und den § 4 um folgenden Abs. 4 zu ergänzen:

 

Aufgrund der im Jahr 2020 herrschenden pandemischen Lage (Covid 19) wird für die Wahlperiode 2020 bis 2025 auf die Durchführung einer Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates verzichtet. Die 7 in der Sitzung des Seniorenbeirates am 16.11.2020 benannten Personen bilden für diese Wahlperiode den Seniorenbeirat.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Entfällt

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen