Betreff
Ausbau eines Glasfasernetzes im Außenbereich der Gemeinde Havixbeck
Vorlage
VO/126/2020
Aktenzeichen
III/1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

Das Thema Versorgung der Gemeinde Havixbeck mit Glasfaser beschäftigt den Gemeinderat und die Verwaltung schon seit vielen Jahren. Die Erschließung des Innenbereiches ist zu großen Teilen abgeschlossen.

Für den Außenbereich sind verschiedene Ideen zum Ausbau eines Glasfasernetzes diskutiert worden. Die letzte Beratung hierzu fand am 27.11.2019 im Haupt und Finanzausschuss und am 05.12.2019 im Gemeinderat statt. Die Verwaltung verweist hier auch auf die VO/132/2019 Ausbau eines Glasfasernetzes in der Gemeinde Havixbeck, sowie die damit einhergehenden Anlagen zu diesem Thema, die in den Sitzungen vorgestellt bzw. den Ratsmitgliedern im Vorfeld zu den jeweiligen Sitzungen zugänglich gemacht worden sind.

 

Gleichwohl scheint es unterschiedliche Erwartungshaltungen zwischen dem Gemeinderat und dem Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. sowie der Verwaltung zu geben, wie der kausale Zusammenhang zwischen dem Zuschuss der Gemeinde zum Ausbau des geförderten Teils des Glasfasernetzes im Außenbereich und dem nichtgeförderten herzustellen ist.

 

Faktenlage

  • Die Förderung mit Beteiligung der Gemeinde bezieht sich auf die förderfähigen Bereiche im Außenbereich (sogenannte weiße Flecken).
  • Um auch einen Ausbau für die sogenannten grauen Flecken, das sind Grundstücke, die von der Förderung zurzeit ausgeschlossen sind, zu ermöglichen, hat sich der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. gegründet. Dieser erklärt sich bereit, den Anschluss des nicht geförderten Bereiches sicherzustellen.

 

Die geförderte Maßnahme ist rein rechtlich und vorgehenspraktisch von einem nicht geförderten Ausbau zu trennen. Der Gemeinderat muss also dem Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. das notwendige Vertrauen schenken den gesamten nichtgeförderten Teil des Außenbereichs mit Glasfaser zu versorgen, um das gemeinsame Ziel aller zur Versorgung des gesamten Außenbereichs von Havixbeck mit Glasfaser zu erreichen. Eine entsprechende Stellungnahme hat der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck an die Fraktionsvorsitzenden verteilt und ist als Anlage 2 der Verwaltungsvorlage beigefügt.

 

Ein Vertreter des Vereins zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag

 

a)    Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung (Anlage 1) zu den förderfähigen und nicht förderfähigen Anschlussadressen im Rahmen des Breitbandausbaus zu Kenntnis.

b)    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Vergabe für den geförderten Breitbandausbau im Außenbereich der Gemeinde Havixbeck unter der Voraussetzung durchzuführen, dass der erforderliche kommunale Eigenanteil im Rahmen des Förderantrags (ohne Nebenkosten) 327.000 EUR nicht übersteigt. Das Ausschreibungsverfahren ist ungeachtet des in der Entwicklung befindlichen „Graue Flecken“ Förderprogramms fortzusetzen.

c)    Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Anschluss der s.g. „grauen Flecken“ im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus förderrechtlich ausgeschlossen ist. Den Anschluss dieser Liegenschaften hat sich der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. zum Ziel gesetzt. Der Verein wird eigenständig, d.h. unabhängig vom Förderprojekt,  mit dem im Rahmen der Förderung beauftragten Unternehmen über den Anschluss der „grauen Flecken“ verhandeln. Hierfür hat der Verein 350.000 EUR auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Eine weitere finanzielle Beteiligung der Gemeinde ist nicht vorgesehen. Die Verwaltung wird dem Verein gerne unterstützend zur Seite stehen.

d)    Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der Verein zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. eine 50 %ige Kostenübernahme der Nebenkosten erklärt hat und geht dabei von einer Summe in Höhe von 65.000 € als Zuschuss aus (Sitzung des Gemeinderates am 05.12.2019).

e)    Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme des Vereins zur Förderung des Außenbereichs von Havixbeck e.V. (Anlage 2) zur Kenntnis.

f)     Der  Gemeinderat beschließt, den Antrag der Interessengemeinschaft Glasfaser Walingen auf Bezuschussung weiterhin zurückzustellen (Sitzung des Gemeinderates am 05.12.2019).

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

Im Haushalt 2020 sind für das Jahr 2021 Ausgaben in Höhe von insgesamt 3.500.000 € eingeplant. Dem stehen Einnahmen in Höhe von 3.150.000 € entgegen. Somit ergibt sich ein Saldo von 350.000 €.

Im Rahmen des Förderantrages haben wir eine Wirtschaftlichkeitslücke von 3.270.000 € ausgewiesen. Die bewilligte vorläufige Fördersumme beträgt insgesamt 2.943.000 €, bei einem Eigenanteil von 327.000 €.

Die realen Ausgaben und Einnahmen richten sich nach dem Förderbescheid in endgültiger Höhe. Ferner sind die entsprechenden Nebenkosten im Rahmen der Ausschreibung und Umsetzung des Ausbaus zu berücksichtigen. Im Haushaltsplan 2021 wird darum im Produkt 0902 Geoinformation die Investitionsnummer GEO-002 von 3.500.000 € auf 3.600.000 € unter Beibehaltung der Einzahlung erhöht werden.

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen