Betreff
Stellungnahme der Gemeinde Havixbeck zur geplanten Aktualisierung und Fortschreibung des Radwegebauprogramms des Kreises Coesfeld
Vorlage
VO/119/2020
Aktenzeichen
II.1
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

s. anliegendes Schreiben des Kreises Cosfeld vom 20.10.2020.

 

Zuletzt im Jahr 2013 hat kreisweit eine Abfrage der Prioritäten seitens der Kommunen stattgefunden. Dabei hat die Gemeinde Havixbeck dem Radwegebau an der K 50, dessen Bau in zwei Teilabschnitten erfolgen sollte, höchste Priorität eingeräumt. Der 1. Teilabschnitt zwischen Overwaul und Hohenholte ist inzwischen fertiggestellt; die Gemeinde hat dabei den durch Fördermittel nicht abgedeckten Eigenanteil des Kreises übernommen.

Die Umsetzung des 2. Teilabschnittes zwischen Overwaul und L 843 (Tilbeck) ist aufgrund von Erschwernissen beim Grunderwerb zeitlich verschoben worden. Da die Grunderwerbsverhandlungen unter maßgeblicher Beteiligung der Gemeinde Havixbeck inzwischen abgeschlossen worden sind, soll der Baubeginn im Jahr 2021 erfolgen. Diese Maßnahme hat somit weiterhin höchste Priorität.

 

Der Radweg an der K 22 zwischen der K 1 (Timmermann) und der Stadtgrenze Münster in Richtung Roxel ist als Radwegeverbindung zwischen Hohenholte und Münster von besonderer Bedeutung. Vor dem Hintergrund, dass aus Gründen des Klimaschutzes und zur Entlastung des Straßennetzes durch den motorisierten Individualverkehr die Fahrradnutzung für Berufspendler gefördert werden sollte, ist diese Wegeverbindung besonders wichtig, weil viele Hohenholter gerade im Westen von Münster arbeiten (z. B. Uni-Klinikum). Diese Strecke ist auch im stadtregionalen Wegenetz als Tangentialroute ausgewiesen und im Radverkehrskonzept des Kreises mit einer mittleren Priorität bewertet worden. Darüber hinaus kommt dieser Strecke hinsichtlich der Verbesserung der fahrradmäßigen Anbindung des touristischen Zieles der Burg Hülshoff besondere Bedeutung zu.

 

Bei dem Radweg an der K 38 (Verlängerung des Althoffsweges in Richtung Thumann) handelt es sich um die letzte Strecke an einer Kreisstraße, die noch nicht mit einem Radweg versehen ist. Insofern kommt dieser Strecke die Priorität 3 zu.

 

Beschlussvorschlag

 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Priorisierung der Radwegebaumaßnahmen an Kreisstraßen im Gemeindegebiet von Havixbeck wie folgt vorzunehmen:

 

  1. K 50 zwischen L 581 (Overwaul) und L 843 (Tilbeck)
  2. K 22 zwischen K 1 und Stadtgrenze Münster
  3. K 38 zwischen L 874 und Gemeindegrenze Billerbeck

 

Die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel für die Übernahme der Eigenanteile des Kreises Coesfeld durch die Gemeinde Havixbeck muss zu gegebener Zeit im Haushaltsplan erfolgen. 

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja            x nein

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Beim Produkt 1201 (Verkehrsflächen und –anlagen) sind für Investitionen für den Radwegebau an der K 50 – 2.Teilabschnitt – die notwendigen Haushaltsmittel bereits für die Zeit ab 2019 in 3 Teilraten investiv veranschlagt worden; durch die zeitliche Verzögerung der Maßnahme erfolgt eine zeitgerechte Neuveranschlagung im Haushaltsplanentwurf 2021.

Für die übrigen Maßnahmen müssen zu gegebener Zeit nach vorherige Einzelentscheidung durch den Gemeinderat und in Kenntnis der Höhe des gemeindlichen Anteils die Mittel gesondert bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

 

Jörn Möltgen