Begründung
Die Verbandsversammlung besteht aus den Delegierten der Mitglieder des Lippeverbandes. Die Amtsperiode der bisherigen Delegierten endet mit der Neubildung der Verbandsversammlung am 03.03.2021 bzw. endete bereits mit Ausscheiden aus dem Gemeinderat nach der Kommunalwahl. Gemäß der vom Lippeverband vorgeschlagenen Stimmgruppe „Städte und Gemeinden“ ist die Gemeinde Havixbeck aufgrund der geleisteten Beitragsteileinheiten erneut berechtigt, einen Delegierten zu benennen. In der Stimmgruppe sind mehrere Städte und Gemeinden aus dem Kreis Coesfeld mit Delegierten vertreten (s. auch Anlage 1).
Von den Städten und Gemeinden dürfen keine Vertreter der Verwaltung entsandt werden. Nach erweiterter Rechtsauffassung der Aufsichtsbehörde können die hauptamtlichen Bürgermeister als Mitglied des Rates oder als Vertreter der Verwaltung entsandt werden. Eine Zuordnung ist bei der Entsendung vorzunehmen. Für die Verbandsversammlung 2015 - 2020 war Herr Matthias Wesselmann als Delegierter vom Gemeinderat benannt worden.
Für alle Delegierten gilt, dass das persönliche Stimmrecht nicht übertragbar ist. Für die Teilnahme an den jährlich stattfindenden Verbandsversammlungen wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Tagesordnungspunkte auf der Verbandsversammlung sind u.a. der Jahresbericht und Jahresabschluss sowie der Wirtschafts- und Finanzplan. Darüber hinaus findet im Turnus von 2 Jahren eine Bereisung verschiedener Anlagenstandorte statt. Die Teilnahme daran ist freiwillig.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
benennt das Ratsmitglied…………………………………..zur/zum Delegierten der Gemeinde
Havixbeck in der Stimmgruppe „Städte und Gemeinden“ der neu zu bildenden
Verbandsversammlung des Lippeverbandes.
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
keine