Betreff
Abfallgebühren 2021
Vorlage
VO/107/2020
Aktenzeichen
FB II/2 867-02
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Die Gemeinde Havixbeck erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Benutzungsgebühren gem. § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG). Grundlage der Kalkulation sind die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten. Die Gebühren werden jährlich kalkuliert. Für jedes bereitgestellte Gefäß wird eine Gebühr berechnet.

Die Gebührensätze bedürfen der Anpassung.

Die gesamten, ansatzfähigen Kosten teilen sich auf in:

1.       Unternehmerkosten (Kosten für die gesamte Tonnenentleerung, Schadstoffsammlung, Kosten für den Wertstoffhofbetrieb).

2.       Entsorgungs- und Verwertungskosten (zu zahlen an den Kreis Coesfeld)

3.       Personal- und Sachkosten (eigene Kosten der Gemeinde Havixbeck)

4.       Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen für den Wertstoffhof

5.       Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof

6.       Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen

7.       Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses (abgeschlossenes Vorjahr hier 2019).

 

Nachstehend wird die voraussichtliche Kostenentwicklung 2021 gegenüber der Kalkulation 2020 unter Berücksichtigung der v.g. Punkte dargestellt:

 

Nr.

Bezeichnung

2021

2020

Unterschied

1.

Unternehmerkosten

474.000 €

464.000 €

+10.000 €

2.

Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis Coesfeld

587.865 €

547.716 €

+40.149 €

3.

Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck

91.785 €

90.767 €

+1.018 €

4.

Kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen (Wertstoffhof)

33.794 €

34.989 €

-1.195 €

5.

Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof

0 €

0 €

0 €

Zwischensumme der  ansatzfähigen Kosten

1.187.444 €

1.137.472 €

+49.972 €

6.

abzüglich Erlöse aus der Veräußerung von Wertstoffen

41.751 €

68.516 €

-26.765 €

7.

 

Feststellung des betriebwirtschaftlichen Ergebnisses (2019)

- ein Plus in vorhergehenden Haushaltsjahren reduziert die Kosten in dem Kalkulationsjahr -

49.080 €

 

24.322 €

 

+24.758 €

 

Umlagefähige Gesamtkosten

1.096.613 €

1.044.634 €

+51.979 €

 

 

A) Begründung der Kostenveränderungen:

Zu 1. Unternehmerkosten (s. Punkt 2.1, Seite 1 Gebührenkalkulation)

                   In die Kalkulation 2021 wurde eine beabsichtigte Preisanpassung der Personalkosten für den Wertstoffhof eingerechnet; ebenso eine geringfügige Erhöhung der Kosten für das Schadstoffmobil.

                   Aufgrund der sorgfältigen Schätzung der zu entleerenden Abfallbehälter sowie der zu berücksichtigten Preisanpassung errechnet sich der ausgewiesene Unterschiedsbetrag i.H.v. 10.000 € für die Unternehmerkosten.

 

      Zu 2. Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis Coesfeld (s. Punkt 2.2, S. 1 Gebührenkalkulation)

                   Lt. Mitteilung der Kreisverwaltung Coesfeld werden die Gebührensätze, welche der Kreis Coesfeld für die Entsorgung und Verwertung aller Abfallstoffe berechnet, vorbehaltlich politischer Beschlüsse, unverändert zum 01.01.2021 bleiben. Die insgesamt zu zahlenden Kreisgebühren berechnen sich maßgeblich von den angelieferten Abfallmengen. Aufgrund der Mengentwicklungen in den vergangenen Jahren und des weiter zu erwartenden Bevölkerungswachstums, werden im Kalkulationsjahr 2021 auch die zu entsorgenden, absoluten Abfallmengen steigen. Insgesamt errechnet sich damit eine Erhöhung aller Entsorgungs- und Verwertungskosten Kreis Coesfeld um 40.149 €.

 

Zu 3. Personal- und Sachkosten Gemeinde Havixbeck (s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)

                   Grundlage für die Festlegung der Personalkosten des Rathauses ist der Bericht der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), hier Nr. 7/2020). Aufgrund von Tarifanpassungen erfolgte hier eine geringfügige Erhöhung der Personalkosten. Die weiteren Kosten für den Bauhof, Öffentlichkeitsarbeit bzw. für die Leistungen der Wirtschaftsbetriebe Kreis Coesfeld im Rahmen des gemeinsamen Hausmüllvertrages sind unverändert übernommen worden. Im Ergebnis errechnet sich somit eine leichte Erhöhung der Personal- und Sachkosten i.H.v. 1.018 € gegenüber dem Vorjahr.

 

Zu 4. Kalkulatorische Abschreibungen (AfA) und Zinsen (Wertstoffhof), s. Punkt 2.3, Seite 2 Gebührenkalkulation)

Das Gesamtprojekt Wertstoffhof ist in vier unterschiedliche Anlagen mit verschiedenen Nutzungszeiten unterteilt. Die Nutzungszeiten des Bürocontainers sowie der Außenbeleuchtungsanlage sind abgelaufen, so dass nunmehr nur noch zwei Anlagen und zwar die Wertstoffhoffläche und die Außenbeleuchtung abgeschrieben bzw. verzinst werden.

Die einzelnen AfA werden nach Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet, Grundlage hierfür bilden die Indizes des IT.NRW. Insgesamt sind kalkulatorische AfA i.H.v. 25.039,74 € ausgewiesen.

Das gebundene Kapital (gesamte Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten abzüglich aller AfA) sinkt jährlich während der gesamten Nutzungsdauer.

Im Kalkulationsjahr 2021 ist noch Kapital i.H.v. 175.084,78 € gebunden; aufgrund eines Zinssatzes von 5 % (wie in den Vorjahren) wird ein Betrag für kalkulatorische Zinsen i.H.v. 8.754,24 € zugrunde gelegt.

Als Gesamtsumme für AfA und Zinsen errechnet sich damit eine Summe i.H.v. 33.794 €. Unter Berücksichtigung der Indizes, der im Kalkulationszeitraum abgeschriebenen Anlagen und der Senkung des gebundenen Kapitals errechnet sich damit ein Minusbetrag gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 1.195 €.

 

Zu 5. Einmalige Anschaffungskosten Wertstoffhof (s. Punkt 2.5, S. 2 Gebührenkalkulation)

Einmalige Anschaffungskosten für den Wertstoffhof werden wie in den Vorjahren auch für 2021 nicht vorzusehen sein.

 

Zu 6. Erlöse (s. Punkt 4, S. 2 Gebührenkalkulation)

Unter dieser Kostenposition wird aufgeführt, dass durch den Verkauf von bestimmten Abfallfraktionen (E-Schrott, Altmetall bzw. Altpapier) Erlöse auf dem Verwertungsmarkt erzielt werden. Diese Erlöse werden vom Kreis Coesfeld entsprechend der erzielten Marktpreise und eingesammelter Mengen mtl. an die Gemeinde Havixbeck ausgezahlt.

Seit Jahren gibt es große Schwankungen in den Marktpreisen. Auch im Kalkulationsjahr werden voraussichtlich weniger Erlöse zu erzielen sein.

Trotz der zu erwartenden Mengensteigerung werden im Kalkulationsjahr im Ergebnis weniger Erlöse erzielt werden; im Vergleich zum Vorjahr wird daher ein Minusbetrag i.H.v. 26.765 € berücksichtigt.

 

Zu 7. Feststellung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses 2019 (s. Punkt 5, Seite 3 Gebührenkalkulation)

Nach Überprüfung aller Zahlungsvorgänge in 2019 errechnet sich eine Überdeckung i.H.v. 49.080 €. Dieser Betrag wurde in der Summe bereits von den Gebührenzahlern 2019 mehr aufgebracht, als Ausgaben in diesem Jahr zu tätigen waren. Damit die Gebührenzahler diesen Überschuss wieder rückvergütet bekommen, erfolgt nach dem KAG eine Verrechnung in der Kalkulation 2021. Im Ergebnis führt es zur Minderung der ansatzfähigen Gesamtkosten 2021.

Da das betriebswirtschaftliche Ergebnis aus 2018 eine Überdeckung i.H.v. 24.322 € auswies, besteht im Vergleich zum Vorjahr ein Unterschiedsbetrag i.H.v. 24.758 €.

 

Insgesamt errechnet sich damit eine Erhöhung der umlagefähigen Gesamtkosten i.H.v. 51.9779 €.

 

B) Ermittlung der Gebührensätze:

Unter Anwendung der Vorschriften des KAG staffelt sich die Abfallgebühr in Havixbeck in eine Grund-, Zusatz-, Filter und Litergebühr.

·         Grundgebühr (s. Punkt 6., Seite 4 der Gebührenkalkulation)

Mit der Grundgebühr werden Beträge für Abfallberatung, Behälteränderungsdienste, fixe Unternehmerkosten etc. unabhängig von der Tonnengröße abgerechnet. Hierfür werden als Grundgebühr für ein einzelnes Restmüllgefäß 40 € und für eine Biotonne 30 € wie im Vorjahr angesetzt. Für die Papiertonne wird keine Grundgebühr berechnet, da hier nur eine Tonnengröße angeboten wird und sich demnach eine Staffelung erübrigt.

Nach ständiger Rechtsprechung darf der Anteil der Grundgebühr höchstens 1/3 der umlagefähigen Gesamtkosten betragen. Mit der kalkulierten Grundgebühr von 249.000 € wird der Höchstbetrag i.H.v. 365.538 € nicht erreicht und ist damit zulässig.

 

·         Zusatzgebühr (s. Punkt 7, Seite 4 der Gebührenkalkulation)

Der Rat der Gemeinde Havixbeck hat in seiner Sitzung vom 14.09.2006 (TOP 10) beschlossen, dass alle Abfälle, die am Wertstoffhof angeliefert werden, also auch die Grünabfälle, über die Restmüllgefäße abzurechnen sind. Jedes Restmüllgefäß soll unabhängig von seiner Größe durch einen zusätzlichen Betrag belastet werden. Dieser Betrag wurde seinerzeit auf 13,78 € pro Gefäß festgesetzt und wird weiterhin so beibehalten.

Unter Zugrundelegung der kalkulierten Restmüllgefäße von 3.733 Stück errechnet sich die ausgewiesene Zusatzgebühr i.H.v. gesamt 51.441 €.

 

·         Litergebühr (s. Punkt 8, Seite 4 Gebührenkalkulation)

Die abzüglich der Grund-, Zusatz- und Filtergebühr linear umzulegenden Kosten ergeben eine Abfallgebühr je Liter und Abfuhr.

 

Im Einzelnen:

0,0454 € für Restmüll   (im Vorjahr 0,0434 €)

0,0179 € für Biomüll                     (im Vorjahr 0,0171 €)

0,0067 € für Papiermüll              (im Vorjahr 0,0063 €)

 

·         Gebührensätze (s. Punkt 9., Seite 4 Gebührenkalkulation)

 

Restmüll

Gefäß

Gebühr 2021

Gebühr 2020

Differenz z. Vorjahr

60 l

124,56 €

121,44 €

3,12 €

80 l

148,20 €

144,00 €

4,20 €

120 l

195,48 €

189,24 €

6,24 €

240 l

337,08 €

324,60 €

12,48 €

1.100 l

2.650,68 €

2.536,32 €

114,36 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Biomüll

Gefäß

Gebühr 2021

Gebühr 2020

Differenz z. Vorjahr

120 oh. Filter

85,80 €

84,24 €

1,56 €

120 mit Filter

91,56 €

90,00 €

1,56 €

240 oh. Filter

141,72 €

138,60 €

3,12 €

240 mit Filter

147,60 €

144,48 €

3,12 €

 

 

 

 

Papiermüll

Gefäß

Gebühr 2021

Gebühr 2020

Differenz z. Vorjahr

240 l

20,88 €

20,64 €

0,24 €

 

 

C) Gesamtbetrachtung:

Die Gebühren wurden entsprechend der kalkulierten Kosten festgesetzt. Alle Gebührensätze sind geringfügig anzuheben, da die umlagefähigen Gesamtkosten gegenüber dem Vorjahr i.H.v. 51.979 € gestiegen sind. Dieses ist zum großen Teil auf kalkulierte Mengensteigerungen, auf den Rückgang der Erlöse für bestimmte Abfallstoffe sowie auf eine Reduzierung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses des Vorjahres zurückzuführen.

 

 

Ich schlage vor, aufgrund der beiliegenden Gebührenkalkulation, die aufgeführten Gebührensätze entsprechend zu verändern und die Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und in Kenntnis der vorliegenden Gebührenkalkulation vom 29.10.2020 die in der Anlage zur VO 107/2020 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Gemeinde Havixbeck (Text s. Anlage).

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja           

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die durch die Abfallgebührensatzung zu erzielenden Erträge bzw. Aufwendungen werden beim Produkt 1105 veranschlagt.

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

 Jörn Möltgen