Betreff
Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2021
Vorlage
VO/105/2020
Aktenzeichen
I 652-00
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

Gemäß § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz NRW soll das voraussichtliche Gebührenaufkommen die veranschlagten Kosten der Gewässerunterhaltung decken. Für das Veranlagungsjahr 2021 ist eine neue Gebührenkalkulation erforderlich. Näheres ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2021“.

Als Gebührenmaßstab ist in der Satzung der Quadratmeter Grundstücksfläche zu Grunde zu legen. Die Veranlagung in den Abgabenbescheiden erfolgt aus technischen Gründen wie bisher nach Grundstücksfläche in Ar (1 Ar = 100 Quadratmeter).

Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2021 führt bei der Veranlagung der versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

Unterhaltungsverband                                Veranlagung je m²

IV Havixbeck-Roxel                                       2021: 0,016172 €  (2020: 0,016057 €),

Münsterische Aa-Oberlauf                        2021: 0,029299 €  (2020: 0,030193 €),

Obere Stever                                                   2021: 0,038226 €  (2020: 0,034310 €),

Steinfurter Aa                                                 2021: 0,022407 €  (2020: 0,036741 €).

 

Die Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranla-gungsjahr 2021 führt bei der Veranlagung der nicht versiegelten Flächen zu folgenden Ergebnissen:

Unterhaltungsverband                                Veranlagung je m²

IV Havixbeck-Roxel                                       2021: 0,000157 €  (2020: 0,000166 €),

Münsterische Aa-Oberlauf                        2021: 0,000140 €  (2020: 0,000166 €),

Obere Stever                                                   2021: 0,000176 €  (2020: 0,000156 €),

Steinfurter Aa                                                 2021: 0,000047 €  (2020: 0,000076 €).

Die zu beschließende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Havixbeck zur Umlage der Gewässerunterhaltung gemäß § 64 LWG NRW ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Beschlussvorschlag 

Der Gemeinderat beschließt nach Beratung und Kenntnis der als Anlage 1 beigefügten „Ermittlung der Gebührensätze der Gewässerunterhaltungsgebühren für das Veranlagungsjahr 2021“ vom 04.11.2020 die als Anlage 2 beigefügte Satzung.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

Der insgesamt umzulegende kalkulatorische Aufwand verringert sich gegenüber dem Vorjahr um etwa 9,12 %.

Im Einzelnen ergeben sich folgende Gebührenveränderungen (Erhöhung bzw. Senkung):

Unterhaltungsverband                                versiegelte Flächen                      nicht versiegelte Flächen

IV Havixbeck-Roxel                                       +   0,72 %                                            -    5,42 %,

Münsterische Aa-Oberlauf                        -    2,96 %                                            -  15,66 %,

Obere Stever                                                   + 11,41 %                                            + 12,82 %,

Steinfurter Aa                                                 -  39,01 %                                            -  38,16 %.