Betreff
Festlegung der zu bildenden Ausschüsse und deren Größe
Vorlage
VO/098/2020
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung

 

Zu Punkt 1 des Beschlussvorschlags:

 

Gem. § 57 Abs. 1 GO NRW kann der Rat Ausschüsse bilden.

 

In jeder Gemeinde müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden (§ 57 Abs. 2 GO NRW). In § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck ist geregelt, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Dieser führt die Bezeichnung „Haupt- und Finanzausschuss“.

 

Die weiteren Ausschüsse werden mit den entsprechenden Zuständigkeiten gem. Zuständigkeitsordnung vom 13.07.2018 gebildet. Diese haben sich in der vergangenen Zeit bewährt.

 

Sollte sich im Zuge der politischen Beratung im Vorfeld der konstituierenden Sitzung Änderungsbedarf ergeben, wird seitens der Verwaltung ein entsprechender Änderungsvorschlag nachgereicht.

 

 

Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags:

 

Die bisherige Ausschussgröße belief sich bislang auf 11 bzw. 12 Mitglieder (Haupt- und Finanzausschuss). Für die neue Wahlperiode wird auf Grund des Ergebnisses der Kommunalwahl und der spiegelbildlichen Abbildung der Mehrheitsverhältnisse eine Ausschussgröße von 13 Mitgliedern seitens der Verwaltung empfohlen.

 

Beschlussvorschlag 

 

  1. Für die aktuelle Wahlperiode werden folgende Ausschüsse gebildet:

 

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Feuerwehr und Friedhof
  • Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule und Sport
  • Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
  • Ausschuss Wirtschaftsförderung, Tourismus, Denkmal und Kultur
  • Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss.

 

Die Zuständigkeiten ergeben sich entsprechend der Zuständigkeitsordnung vom 13.07.2018 (zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 08.10.2020).

 

  1. Die Mitgliederzahl für die v.g. Ausschüsse wird für die aktuelle Wahlperiode mit 13 festgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Die Durchführung der Ausschusssitzungen ist mit Personal- und Sachaufwendungen, u.a. auch mit der Zahlung von Sitzungsgeld für die Ausschussmitglieder, verbunden.