Begründung
Zu Punkt 1 des
Beschlussvorschlags:
Gem. § 57 Abs. 1 GO
NRW kann der Rat Ausschüsse bilden.
In jeder Gemeinde
müssen ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein
Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die
Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden (§ 57
Abs. 2 GO NRW). In § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck ist
geregelt, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss
wahrgenommen werden. Dieser führt die Bezeichnung „Haupt- und Finanzausschuss“.
Die weiteren
Ausschüsse werden mit den entsprechenden Zuständigkeiten gem. Zuständigkeitsordnung
vom 13.07.2018 gebildet. Diese haben sich in der vergangenen Zeit bewährt.
Sollte sich im Zuge
der politischen Beratung im Vorfeld der konstituierenden Sitzung
Änderungsbedarf ergeben, wird seitens der Verwaltung ein entsprechender Änderungsvorschlag
nachgereicht.
Zu Punkt 2 des
Beschlussvorschlags:
Die bisherige
Ausschussgröße belief sich bislang auf 11 bzw. 12 Mitglieder (Haupt- und
Finanzausschuss). Für die neue Wahlperiode wird auf Grund des Ergebnisses der
Kommunalwahl und der spiegelbildlichen Abbildung der Mehrheitsverhältnisse eine
Ausschussgröße von 13 Mitgliedern seitens der Verwaltung empfohlen.
Beschlussvorschlag
- Für die aktuelle Wahlperiode werden
folgende Ausschüsse gebildet:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Ausschuss für Umwelt, Verkehr,
Feuerwehr und Friedhof
- Ausschuss für Jugend, Soziales, Schule
und Sport
- Ausschuss für Bau- und
Gemeindeentwicklung
- Ausschuss Wirtschaftsförderung,
Tourismus, Denkmal und Kultur
- Wahlausschuss
- Wahlprüfungsausschuss.
Die Zuständigkeiten ergeben sich entsprechend der Zuständigkeitsordnung
vom 13.07.2018 (zuletzt geändert durch Ratsbeschluss vom 08.10.2020).
- Die Mitgliederzahl für die v.g.
Ausschüsse wird für die aktuelle Wahlperiode mit 13 festgelegt.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Die Durchführung
der Ausschusssitzungen ist mit Personal- und Sachaufwendungen, u.a. auch mit
der Zahlung von Sitzungsgeld für die Ausschussmitglieder, verbunden.