Begründung
Gem. § 67 Abs. 1 GO
NRW wählt der Rat für die Dauer der aktuellen Wahlperiode aus seiner Mitte ohne
Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters. Sie vertreten den
Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.
Bei der Wahl der
Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl
in einem Wahlgang geheim abgestimmt (§ 67 Abs. 2 Satz 1 GO NRW).
Dabei sind die
Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach
der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf
die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des
Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter,
wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags
steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, dritter Stellvertreter, wer an
vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht,
auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw.
Nach dem amtlich
festgestellten Wahlergebnis der Kommunalwahl vom 27.09.2020 ergeben sich
folgende „Zugriffsrechte“ der Fraktionen auf die Position der/des 1. und 2.
stellvertretenden Bürgermeisters:
1. ehrenamtliche/r
Stellvertreter/in des Bürgermeisters: CDU-Fraktion;
2. ehrenamtliche/r
Stellvertreter/in des Bürgermeisters: Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen.
Ich schlage vor,
dass die v.g. Fraktionen der Verwaltung vor der konstituierenden Ratssitzung
die von ihnen vorgeschlagenen Personen benennen. Die Verwaltung wird für die
geheime Abstimmung in der konstituierenden Ratssitzung am 05.11.2020 Wahlzettel
mit entsprechenden Namen vorbereiten.
Beschlussvorschlag
Der Rat der
Gemeinde Havixbeck wählt für die Dauer der aktuellen Wahlperiode
1.
___________________ als 1. ehrenamtliche/n Stellvertreter/in des Bürgermeisters
2.
___________________ als 2. ehrenamtliche/n Stellvertreter/in des
Bürgermeisters.
Finanzielle Auswirkungen: ja
Finanzielle Auswirkungen
Neben der für alle
Ratsmitglieder üblichen Aufwandsentschädigung in Form eines mtl.
Pauschalbetrages und eines Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Rats-,
Ausschuss- und Fraktionssitzungen erhalten die ehrenamtlichen
Stellvertreter/innen des Bürgermeisters eine zusätzliche monatliche
Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Vorschriften der
Entschädigungsverordnung (§ 13 Abs. 2 der Hauptsatzung).
Sie beträgt aktuell
monatlich 685,50 € für die/den 1. ehrenamtlichen Stellvertreter/in und 342,75 €
für die/den 2. ehrenamtlichen Stellvertreter/in.