Betreff
Festlegung der Anzahl der stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeister/innen sowie Benennung von Stimmzähler/innen für deren Wahl
Vorlage
VO/096/2020
Aktenzeichen
FB I
Art
Verwaltungsvorlage

Begründung 

 

Gem. § 67 Abs. 1 GO NRW wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter/innen des Bürgermeisters. Sie vertreten den Bürgermeister bei der Leitung der Ratssitzungen und bei der Repräsentation.

 

Die Höchstzahl der zu wählenden ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters ist in § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Havixbeck mit „drei“ festgelegt.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode sind zwei Stellvertreter/innen gewählt worden. Dies hat sich in der Vergangenheit durchaus bewährt.

 

Nunmehr ist die Anzahl der für die neue Wahlperiode zu wählenden ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters festzulegen.

 

Beschlussvorschlag

 

Für die aktuelle Wahlperiode wird die Anzahl der vom Rat zu wählenden ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters auf zwei festgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:                                       ja

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen 

 

Neben der für alle Ratsmitglieder üblichen Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages und eines Sitzungsgeldes für die Teilnahme an Rats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen erhalten die Stellvertreter/innen des Bürgermeisters eine zusätzliche monatliche Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der Vorschriften der Entschädigungsverordnung (vgl. § 13 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. § 3 Abs. 1 Buchst. a) und b) Entschädigungsverordnung).

 

Sie beträgt aktuell monatlich 685,50 € für die/den 1. Ehrenamtliche/n Stellvertreter/in und 342,75 € für die/den 2. Ehrenamtliche/n Stellvertreter/in.