Begründung
Sachverhalt und
Stellungnahme
Gegenstand der wfc ist die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Kreises Coesfeld sowie seiner Städte und Gemeinden durch die Förderung des Wirtschaftslebens. Vornehmlicher Gesellschaftszweck ist die Förderung der vorhandenen Gewerbe- und Industriebetriebe sowie der Fremdenverkehrseinrichtungen sowie der Ansiedlung von Gewerbe und Industrie sowie Fremdenverkehrseinrichtungen.
Als Gesellschafter der wfc hat die Gemeinde Havixbeck gemäß § 10 Nr. 1 Satz 1 das Recht, drei VertreterInnen in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Die VertreterInnen der kommunalen Gesellschafter müssen Mitglieder der jeweiligen Vertretungskörperschaft oder Bedienstete der Kommune bzw. des Kreises Coesfeld sein.
Das den Gesellschaftern in der Gesellschafterversammlung zustehende Stimmrecht kann gemäß § 10 Nr. 2 nur einheitlich wahrgenommen werden. Zu diesem Zweck benennen die Gesellschafter eine/n Vertreter/in mit Stimmrecht.
Von dem Recht zwei weitere nicht stimmberechtigte VertreterInnen zu benennen kann der Rat Gebrauch machen. Die Benennung von StellvertreterInnen ist nicht unbedingt erforderlich, aber möglich.
In der vergangenen Wahlperiode wurden drei Vertreter der Gemeinde Havixbeck in die Gesellschafterversammlung entsandt und drei StellvertreterInnen benannt. Konkret wurden folgende Personen benannt:
Vertreter mit Stimmrecht:
Bürgermeister Gromöller (Stellvertreter/in sollte der/die allgemeine Vertreter/in des Bürgermeisters sein)
Vertreter ohne Stimmrecht:
1 Ratsmitglied der CDU-Fraktion (Stellvertreter/in 1 Ratsmitglied der FDP-Fraktion)
1 Ratsmitglied der SPD-Fraktion (Stellvertreter/in 1 Ratsmitglied der Fraktion B90/Grüne)
Da die nächste Gesellschafterversammlung der wfc bereits für den 15.12.2020 vorgesehen ist, sollte schon jetzt auf Vorschlag der Fraktionen die Bestellung für die neue Wahlperiode vorgenommen werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat
bestellt für die Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderung Kreis
Coesfeld (wfc)
als Vertreter mit Stimmrecht als dessen
Stellvertreterin
Bürgermeister Jörn Möltgen Frau
Monika Böse
als Vertreter/in ohne Stimmrecht als dessen/deren
Stellvertreter/in
1. ………. ……….
2. ………. ……….
Finanzielle
Auswirkungen: nein
Finanzielle Auswirkungen
Keine